Lohndumping-Firma von Baustelle der Genfer Verkehrsbetriebe verbannt

Dass ein Unternehmen von einer Baustelle verwiesen wird, ist selten.

Wegen Verdachts auf Lohndumping haben die Behörden eine Elektroinstallations-Firma von einer Baustelle der Genfer Verkehrsbetriebe (TPG) verwiesen.

Der Entscheid steht im Einklang mit den Forderungen der Unia für einen besseren Schutz der Löhne und der Arbeitnehmenden. Die laufende Untersuchung hat offenbar den Verdacht auf Betrug soweit erhärtet, dass das kantonale Arbeitsinspektorat entschieden hat, die Arbeiten der Firma einzustellen. Dies ist ein bisher beispielloses Vorgehen auf einer Baustelle dieser Grösse im Kanton Genf.

Löhne vorenthalten

Die italienische Firma hat Lohnausweise ausgestellt, die dem Anschein nach dem Gesamtarbeitsvertrag des Elektro- und Telekommunikations-Installationsgewerbes entsprachen. Ein Teil der Löhne wurde den Arbeitern jedoch wieder von ihren Bankkonten in Italien abgezogen, was die Entdeckung des Lohnbetrugs sehr schwierig machte.

Unregelmässigkeiten wurden auch bei der Arbeitszeiterfassung und bei den Ferien festgestellt. Nach Berechnungen der Unia Genf betrugen die effektiven Löhne zwischen 8 und 10 Franken pro Stunde. Ende Mai fand die Kriminalpolizei rund 60 Arbeiter auf der Baustelle vor.

Arbeit einstellen: eine wirksame Massnahme

Für die Unia ist es zentral, dass die Behörden und paritätischen Kommissionen die Arbeiten auf einer Baustelle unterbrechen können, wenn ein begründeter Verdacht auf Lohndumping vorliegt. Dies ist eine wirksame Massnahme, um die fehlbaren Unternehmen zu zwingen, die Regeln einzuhalten. Deshalb müssen der Lohnschutz und die Kontrollen verstärkt und die Sanktionen verschärft werden.