Unia lehnt Gesetzesvorschlag zu Ladenöffnungszeiten kategorisch ab
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderung bedeutet, dass das Verkaufspersonal – mehrheitlich Frauen –, am Abend und am Wochenende länger arbeiten muss, ohne dafür eine Gegenleistung garantiert zu bekommen. Ohne Schutz durch einen allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag hätte diese massive Ausdehnung der Öffnungszeiten dramatische Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen zur Folge. Denn es ist absehbar, dass viele Geschäfte die Arbeitszeiten zerstückeln und weiter flexibilisieren werden, um die längeren Verkaufszeiten ohne zusätzliches Personal bewältigen zu können. Deshalb hat sich die Branchenkonferenz Detailhandel der Unia bereits im Oktober klar gegen die bundesrätlichen Pläne ausgesprochen.
Die Gewerkschaft Unia bedauert, dass der Bundesrat den Gesetzesentwurf veröffentlicht hat, ohne vorab seriös die Folgen für die betroffenen Beschäftigten zu prüfen. Zudem hätte die flächendeckende Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten Auswirkungen auf die Struktur im Detailhandel, begünstigt sie doch grosse Detailhändler auf Kosten kleiner und mittlerer, die sich längere Öffnungszeiten nicht leisten können.
Profitinteressen höher gewichtet
Es ist unverständlich und nicht annehmbar, dass der Bundesrat die Profitinteressen der grossen Detailhändler höher gewichtet als die Bedürfnisse der Beschäftigten und das heutige Recht der Kantone, die Öffnungszeiten selber festzulegen. Die Gewerkschaft Unia erwartet vom Parlament, dass es auf die Bedürfnisse des Personals und das Bestimmungsrecht der Kantone Rücksicht nimmt und die vom Bundesrat vorgeschlagene Liberalisierung zurückweist. Die Unia wird alles unternehmen, um diese unzumutbare Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu verhindern.