Das Personal von ABB Sécheron verlangt neue Verhandlungen

Das Personal der ABB Sécheron SA in Genf hat an seiner heutigen Versammlung über die Stellungnahme der Firma zum Konsultationsverfahren diskutiert. Auch wenn es im Vergleich zum ursprünglichen Plan einige Verbesserungen gibt, bleibt der Vorschlag von ABB unter den Erwartungen. Die Belegschaft hat die Firmenleitung formell um die Klärung mehrerer offener Punkte und die Aufnahme von neuen Verhandlungen ersucht. Das Personal erwartet eine Zusage bis Ende nächster Woche.

An der Personalversammlung haben rund 100 Angestellte der ABB Sécheron SA die Antwort der Firmenleitung auf das Konsultationsverfahren erörtert. Dieses läuft seit dem 6. November 2017, weil die ABB die Produktion von Traktionstransformatoren nach Polen auslagern will.

Die Belegschaft nimmt zur Kenntnis, dass einige ihrer Verbesserungsvorschläge, die während einer sechstägigen kollektiven Konsultation im November erarbeitet wurden, von der Firmenleitung akzeptiert worden sind. Insbesondere verlängert die ABB Sécheron auf Druck des Personals den Zeitraum der Verlagerung von 18 auf 24 Monate. Im Jahr 2018 wird es entgegen den ursprünglichen Plänen keine Entlassungen geben.

Nur vage Zusagen von ABB

Die Beschäftigten bleiben skeptisch, was die Zusagen des Unternehmens angeht, neue Stellen im Rahmen eines «Kompetenzzentrums für nachhaltige Mobilität» (Centre of Competence for Sustainable Mobility) zu schaffen, um die Zahl der Entlassungen von 100 auf 85 zu reduzieren.

Da sich die Versprechen nicht auf konkrete Investitionsabsichten stützen, erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt schwierig, die realen Auswirkungen abzuschätzen. Auch die von der Unia und Swissmem unterstützten Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen bleiben zu vage, um den betroffenen Personen echte Perspektiven für eine Rückkehrs ins Berufsleben zu bieten.

Klärung und Neuverhandlung sind notwendig

Das Personal hat einstimmig beschlossen, die Geschäftsleitung formell um Klärung der oben genannten Punkte zu ersuchen und die Eröffnung von Neuverhandlungen zu verlangen. Diese müssen die Frage behandeln, wie eine grösstmögliche Zahl von Arbeitsplätzen erhalten werden kann.

Zudem braucht es Begleitmassnahmen für die von allfälligen Entlassungen betroffenen Personen. Insbesondere müssen die Grundzüge der Umsetzung des Sozialplans und der gemeinsam mit den Sozialpartnern und dem Kanton geplanten Weiterbildungen festgelegt werden. Trotz wenig ermutigender Zeichen bekräftigten die Beschäftigten erneut ihre Bereitschaft, zu einem für alle Seiten akzeptierbaren Ergebnis zu gelangen, um einen erneuten Konflikt zu vermeiden.