Wird der Bundesrat zum Totengräber der bilateralen Verträge?

Gemäss einem Bericht der Zeitungen «Tagesanzeiger» und «Bund» ist der Bundesrat bereit, mit der EU über zentrale Elemente der flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne zu verhandeln. Wenn dies zutrifft, dann ist der Bundesrat auf dem Weg dazu, die bilateralen Verträge zu beerdigen.

Die Gewerkschaft Unia hat von Anfang an die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union und die Personenfreizügigkeit unter der Voraussetzung unterstützt, dass es wirksame Massnahmen gibt, um die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz zu schützen. Dies ist im Interesse der Arbeitnehmenden, aber auch der Schweizer Firmen.

Melde- und Kautionspflicht bedeuten Schutz

Gemäss einem Bericht der Zeitungen «Tagesanzeiger» und «Bund» ist der Bundesrat nun aber offenbar bereit, in den Verhandlungen mit der EU zentrale Elemente der flankierenden Massnahmen – die Meldepflicht sowie die Kautionspflicht – aufs Spiel zu setzen. Dies stünde im Gegensatz zu allen bisherigen Aussagen des Bundesrates zu seinen Verhandlungsgrundsätzen.

Die Meldepflicht für entsandte Dienstleistungserbringer ist eines der wichtigsten Elemente im Schutzdispositiv. Erst sie ermöglicht eine wirksame Kontrolle, ob die in der Schweiz geltenden Mindestarbeitsbedingungen von allen Firmen eingehalten werden.

Die Kautionspflicht, die in mehreren Gesamtarbeitsverträgen im Gewerbe existiert, verhindert Lohn- und Sozialversicherungsbetrug durch unseriöse Firmenbesitzer – ob einheimische oder im Ausland ansässige. Ohne Kautionspflicht könnten diese nämlich Löhne oder Sozialversicherungsabgaben problemlos zurückbehalten, Konkurs anmelden und morgen mit einer neuen Firma weiterarbeiten. Mit einer Kaution besteht zumindest ein minimales Haftungssubstrat.

Ohne Meldepflicht und Kautionspflicht wäre es kaum mehr möglich durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne gelten. Mit fatalen Folgen: Wenn skrupellose Firmen Dumpinglöhne bezahlen, dann schadet das allen Arbeitnehmenden und korrekten Firmen.

Ausbau statt  Abbau der Schutzmassnahmen

Es braucht heute einen Ausbau und keinen Abbau der flankierenden Massnahmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen in der Schweiz geschützt sind. Die Unia fordert seit Jahren, dass die Kantone bei Lohndumping einen Stopp der Arbeiten verfügen können, der Kündigungsschutz insbesondere für ältere Arbeitsnehmende verbessert wird und die öffentliche Hand Aufträge nur an Firmen vergibt, welche die Mindestarbeitsbedingungen einhalten.

Beerdigt der Bundesrat die bilateralen Verträge?

Über zentrale Punkte der Schutzmassnamen nur schon verhandeln zu wollen, wäre absolut verantwortungslos und brandgefährlich. Sollte der Bundesrat dies tun, wäre er effektiv daran, die bilateralen Verträge zu beerdigen. Es gibt in der Schweiz keine Mehrheit für die bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit, wenn nicht gleichzeitig die Lohn- und Arbeitsbedingungen geschützt werden.