Was sind Flankierende Massnahmen (FlaM)?

Kontrolle auf einer Baustelle

Und wie funktionieren sie?

Die Flankierenden Massnahmen – auch FlaM genannt – sollen die Einhaltung minimaler Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz gewährleisten. Sie wurden am 1. Juni 2004 im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit der EU eingeführt.

Schutz der Arbeitsbedingungen
Die Flankierenden Massnahmen schützen die Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Sie sollen Lohndumping und missbräuchliche Arbeitsbedingungen verhindern. Es gilt: Alle, die in der Schweiz arbeiten, sollen auch zu Schweizer Bedingungen arbeiten.

Wenn Fälle von Lohndumping oder Missachtung der Arbeitsbedingungen aufgedeckt werden, kommen verschiedene Massnahmen zum Zuge, um die Verstösse zu sanktionieren.

Welche Flankierenden Massnahmen schützen unseren Arbeitsmarkt?

Die Massnahmen umfassen drei grundlegende Elemente:

  • Die von einem ausländischen Unternehmen für eine Dienstleistung vorübergehend in die Schweiz entsandten Arbeitskräfte unterstehen den in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen.
  • Bei wiederholtem gesetzeswidrigem Lohndumping können die in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) verankerten Bestimmungen zu den Mindestlöhnen und zur Arbeitszeit einfacher ausgeweitet werden.
  • In Branchen ohne GAV sind der Bund und die Kantone bei wiederholten Missbrauchsfällen befugt, durch einen Normalarbeitsvertrag (NAV) verbindliche Mindestlöhne in diesen Branchen einzuführen.

Übersicht der wichtigsten Flankierenden Massnahmen

Die Unia ist der Meinung, dass die bestehenden Flankierenden Massnahmen nicht genügen, um die Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz ausreichend zu schützen. Daher fordert die Unia die Verstärkung der Flankierenden Massnahmen.

Wer kontrolliert die Arbeits- und Lohnbedingungen in unserem Land?

Die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen und die Überwachung des Arbeitsmarktes basiert vor allem auf einem dualistischen System. Die beiden Organe sind:

  • Die Paritätischen Kommissionen (PK), welche sich aus den Sozialpartnern (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) zusammensetzen. Sie sind für die Kontrollen in jenen Branchen zuständig, die einem GAV unterstellt sind.

  • Die Tripartiten Kommissionen (TK), welche sich aus Vertretern des Staates, der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände zusammensetzen. Sie sind für die Kontrollen in den Branchen ohne GAV verantwortlich.