Kein Zurück zur Baracken-Schweiz

Die SVP reicht heute ihre Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU und damit auch gegen die Flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen ein. Sie greift damit eine historische Errungenschaft der Arbeitnehmenden an. Die Gewerkschaft Unia wehrt sich gegen die Rückkehr zu diskriminierenden Kontingenten, die stets ein Instrument zur Ausbeutung der Arbeitnehmenden waren.

Die Personenfreizügigkeit und die dazugehörigen Flankierenden Massnahmen (FlaM) sind eine Erfolgsgeschichte. Sie verbinden das Recht der Arbeitnehmenden, diskriminierungsfrei ihren Arbeitsort zu wählen, mit dem Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Die Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit ist ein direkter Angriff auf dieses bewährte System.

Zurück zu Ausbeutung und Lohndumping?

Bis 2002 galt in der Schweiz das entwürdigende Saisonnier-Statut. Es hielt ausländische Arbeiter/innen in einem Zustand der Rechtlosigkeit. «Die Saisonniers hausten in Baracken, waren ihrem Arbeitgeber total ausgeliefert und erhielten miese Löhne, die weit unter dem landesüblichen Lohnniveau lagen. Arbeitsbedingungen und Verträge wurden in der Praxis kaum kontrolliert. Das führt in vielen Branchen zu grossem Lohndruck. In diese Schweiz der Ausbeutung und des ungebremsten Lohndumpings will die SVP offenbar zurück», sagt Unia-Präsidentin Vania Alleva. Die Initiative zielt auf die Personenfreizügigkeit, hat aber auch die FlaM im Visier, die den Arbeitnehmenden Schutz bieten und darüber hinaus für gleich lange Spiesse zwischen den Unternehmen sorgen.

SVP konsequent gegen Arbeitnehmende

Die SVP erweist sich damit einmal mehr als Meisterin der Demagogie, welche zwar «das Volk» im Namen führt, in Tat und Wahrheit aber aggressiv gegen die Rechte der grossen Bevölkerungsmehrheit der Arbeitnehmenden vorgeht: Gegen kürzere Arbeitszeiten (2002), gegen ein ausreichendes Berufsbildungsangebot (2003), gegen die Mutterschaftsversicherung (2004), gegen die Verbesserung der Flankierenden Massnahmen (2005 und 2009), für die Ausdehnung der Arbeitszeiten (2005 und 2013), für den Abbau der Arbeitslosenversicherung (2010), gegen mehr Ferienanspruch (2012), gegen die Einschränkung unverhältnismässiger Top-Saläre (2013), gegen Mindestlöhne (2014). So sieht der politische «Leistungsausweis» einer Partei aus, die sich nicht um die Interessen der Arbeitnehmenden schert.

Schutz der Arbeitnehmenden ist zentral

Die Unia setzt sich mit aller Kraft gegen die Angriffe auf die Arbeitnehmenden zur Wehr. Sie lehnt die Kündigungs-Initiative unmissverständlich ab. Stattdessen muss der erfolgreiche Weg «Personenfreizügigkeit plus Flankierende Massnahmen» gestärkt werden. Dies bedingt eine weitere Verbesserung des Lohnschutzes und der Rechte der Arbeitnehmenden in der Schweiz – und nicht deren Abschaffung.