Personenfreizügigkeit und Flankierende Massnahmen

Stop-Dumping-Schild

Die Schweiz liegt mitten in Europa. Mehr als die Hälfe aller Schweizer Exporte gehen in die Europäische Union (EU). Für eine stabile Wirtschaft braucht die Schweiz gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Deshalb hat die Schweiz mit der EU die Bilateralen Verträge abgeschlossen.

Historischer Fortschritt

Die Personenfreizügigkeit ist Teil der Bilateralen. Sie ist eine wichtige Errungenschaft der Gewerkschaften und hat frühere Diskriminierungen von Arbeitnehmenden, die zu extremem Druck auf die Löhne führten (Saisonnierstatut, Kontingentssystem) beseitigt.

Flankierende Massnahmen bieten Schutz

Die Gewerkschaften stehen hinter den Bilateralen und der Personenfreizügigkeit unter der Bedingung, dass sie den Arbeitnehmenden nützen. Und das tun sie bis heute. Denn begleitend zur Personenfreizügigkeit hat die Schweiz Flankierende Massnahmen (FlaM) beschlossen, um die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz zu schützen.

Bessere Löhne und Arbeitsbedingungen dank FlaM

Die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sichern das Lohnniveau und die Arbeitsbedingungen von allen Arbeitnehmenden.

  • Dank den FlaM werden die Löhne in 34'000 Firmen kontrolliert (2020).
  • Die Arbeitgeber mussten in den letzten Jahren die Löhne von mehreren zehntausend Arbeitnehmenden erhöhen, weil sie zu tiefe Löhne zahlten.
  • In Branchen mit Mindestlöhnen drohen Arbeitgebern, die Dumpinglöhne zahlen, hohe Bussen.
  • 2020 wurden knapp 3000 Firmen wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen sanktioniert.
  • Die Anzahl der Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen hat zugenommen.
  • Ausländische Firmen, die wiederholt Lohndumping betreiben, dürfen nicht mehr in der Schweiz tätig sein.
  • Dank den FlaM haben Bund und Kantone die Möglichkeit erhalten, obligatorische Mindestlöhne festzulegen.
  • Lücken im Lohnschutz wurden geschlossen: Auf Bundesebene gibt es heute Massnahmen gegen Scheinselbständige und Missbrauch mit Subunternehmen (Solidarhaftung).
  • Pro Jahr werden durch die oben genannten Massnahmen jährlich rund 5000 Löhne erhöht.
  • Schätzungen zufolge ist mit der Personenfreizügigkeit die Schwarzarbeit zurückgegangen (in der Landwirtschaft um nahezu die Hälfte).

Schweizerinnen und Schweizer im Ausland

Die Personenfreizügigkeit kommt ebenso den rund 760‘000 Schweizerinnen und Schweizern im Ausland zugute. Sie haben einen sicheren, geregelten Aufenthaltsstatus und geniessen als Arbeitnehmende mehr Rechte.

Es braucht weitere Massnahmen

Die Flankierenden Massnahmen sichern das Lohnniveau und die Arbeitsbedingungen. Sie verhindern, dass Zuwanderung zu Lohndumping führt. Doch es braucht weitere Massnahmen, denn der Schutz greift nicht überall. Die Sanktionen müssen verschärft werden, denn heute werden bei einem Viertel der kontrollierten Firmen Verstösse festgestellt.

Nur wo es Mindestlöhne gibt, können diese geschützt werden. Deshalb braucht vor allem mehr Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen, damit in allen Branchen gilt: Schweizer Löhne in der Schweiz. Für alle!