Arbeitnehmende müssen vor Dumping-Geschäftsmodellen geschützt werden
Trotz einem fünfwöchigen Streik an mehreren Standorten in der Romandie und einem vom Kanton Genf initiierten Schlichtungsverfahren, konnte keine Lösung im Arbeitskonflikt beim Genfer Kurierdienst Smood gefunden werden. Die Gewerkschaften fordern deshalb Smood auf, gemeinsam die Chambre des relations collectives de travail (CRCT) als Schiedsgericht für die zentralen Streitpunkte anzurufen.
Die Kurier:innen kämpfen für ihre Würde
Zudem erwartet Unia, dass Smood nun sofort zumindest diejenigen minimalen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen seiner Kurier:innen umsetzt, die die Genfer Unternehmung in den letzten Wochen versprochen hat. Die Kurier:innen von Smood brauchen würdige Arbeitsbedingungen. Sie verlangen insbesondere eine bessere Arbeitsplanung, ein Ende der «Null-Stunden-Verträge» und die Bezahlung aller effektiv geleisteten Arbeitsstunden inklusive heute nicht bezahlter Wartezeiten. Die Kurier:innen erwarten ausserdem die Entschädigung ihrer effektiven Spesen für die Nutzung privater Fahrzeuge und privater Mobiltelefone, die sie heute hauptsächlich selbst tragen. Sie fordern schliesslich Transparenz bei den Trinkgeldern sowie ihrer zurückgelegten Kilometer und geleisteten Stunden.
Streikende entlassen
Während der Schlichtung entliess Smood drei Gewerkschaftsdelegierte fristlos, darunter ein Mitglied der Personalvertretung, das an den Verhandlungen teilgenommen hatte. Damit tritt Smood die Gewerkschaftsrechte mit Füssen. Anderen Angestellten wurden nach Ende des Streiks deutlich weniger Aufträge zugeteilt; mit den entsprechenden negativen Folgen auf ihr Einkommen. Die Unia verlangt, dass Smood alle Vergeltungsmassnahmen sofort einstellt und die Entlassungen rückgängig macht.
Ein Lohndumping-Modell
Ganz grundsätzlich prekarisiert das auf Lohndumping beruhende Geschäftsmodell von Smood die Beschäftigten und setzt indirekt auch alle anderen Marktteilnehmer unter Druck, die sich bis anhin an die gesetzlichen Bestimmungen und die Gesamtarbeitsverträge (GAV) halten. Das System erinnert dabei stark an die so genannte «Uberisierung» und die damit einhergehende Ausbeutung der Arbeitnehmenden. Mittelfristig drohen so bestehende Gesamtarbeitsverträge ausgehöhlt zu werden, wie insbesondere der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV), der heute für die Beschäftigten von Essenslieferdiensten gilt.
Die Regeln müssen durchgesetzt werden
Die Unia und die Beschäftigten fordern deshalb alle kantonalen Behörden auf, einzugreifen und die bestehenden Gesetze und Regeln bei Smood durchzusetzen. Gleichzeitig wird die Unia alles daransetzen, dass auch bei Smood in Zukunft die heutigen Gesamtarbeitsverträge eingehalten werden, insbesondere der L-GAV. Dieser gilt, wie seine Aufsichtskommission bestätigt hat, für die Kurier:innen von Smood ebenso wie für Kurier:innen, die direkt von Restaurants angestellt werden. Es obliegt den Beschäftigten, gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft darüber zu entscheiden, auf welche Art dieser Kampf weitergeführt wird.