Temporärarbeitende sollen im neuen GAV bessergestellt werden

Einer von drei Temporärbeschäftigten arbeitet auf dem Bau.

Der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih läuft Ende Jahr aus. Es braucht dringend eine Verbesserung des Vertrags. Und es braucht Massnahmen, um die zunehmende Konkurrenz gegenüber Festangestellten einzudämmen. Die Unia und die anderen Arbeitnehmenden-Organisationen verlangen bessere Arbeitszeitregelungen, höhere Mindestlöhne und ein wirksames Kontrollsystem.

Temporärarbeit ist heute in den meisten Branchen auf dem Vormarsch. Doch in vielen Betrieben werden die Temporärbeschäftigten zu deutlich ungünstigeren Bedingungen angestellt als die festangestellten Arbeitnehmenden. Immer mehr Betriebe stellen hemmungslos temporäre Arbeitskräfte ein, um den Bestand der festangestellten Arbeitnehmenden zu reduzieren. Damit umgehen sie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden und gegebenenfalls die Gesamtarbeitsverträge. Das Ziel: das Unternehmensrisiko auf die Arbeitnehmenden abzuwälzen.

Hauptforderungen

Die Gewerkschaften Unia und Syna sowie die Arbeitnehmenden-Verbände Angestellte Schweiz und Kaufmännischer Verband haben sich für die Verhandlungen über die Erneuerung des GAV Personalverleih auf Hauptforderungen in drei Bereichen geeinigt, um die Arbeitsbedingungen der Temporärangestellten zu verbessern:

Mindestlöhne

  • Erhöhung der Mindestlöhne des GAV Personalverleih ab 2024 um real 200 bis 250 Franken für alle Arbeitnehmenden, die keinem gültigen Branchen- oder Betriebs-GAV unterstellt sind
  • Einführung eines automatischen Teuerungsausgleichs für die folgenden Jahre
  • Ein Mindestlohn für Arbeitnehmende mit einem Tertiärabschluss (Hochschule oder höhere Berufsbildung)
  • Keine Umgehung der gesetzlichen Mindestlöhne durch Temporärarbeit

Arbeitszeit

  • Kontrolle und Sanktionen bei Annahmeverzug des Arbeitgebers im GAV (vertraglich vereinbarte Arbeitsstunden, während denen den Arbeitnehmenden keine Arbeit zugeteilt wird)
  • Lohnzuschlag bei schwankender Stundenanzahl für Temporärbeschäftigte
  • Verkürzung der Probezeit auf maximal einen Monat und Verlängerung der Kündigungsfrist auf einen Monat nach Ablauf der Probezeit

Durchsetzung des GAV

  • Bessere Finanzierung der Kontrollen, die im Rahmen des GAV Personalverleih und der allgemeinverbindlichen Branchen-GAV durchgeführt werden, um die GAV-Bestimmungen durchzusetzen

Dumpingrisiko minimieren

Die Arbeitnehmenden-Organisationen wollen den GAV Personalverleih verbessern und langfristig sichern, um die Prekarisierung in der Arbeitswelt zu reduzieren. Eine Beschränkung der Missbräuche in diesem Bereich ist zentral und nicht nur im Interesse des Personals, sondern auch der Temporärbüros, die sich an die Spielregeln halten und hochwertige Dienstleistungen im Sinne der Arbeitnehmenden anbieten.