Entgegengestreckte Hand mit Banknoten

Bist du einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt, wird dir unter Umständen ein Berufsbeitrag vom Lohn abgezogen. Als Unia-Mitglied erhältst du einen grossen Teil dieses Beitrages zurück.

Berufsbeitrag: Erklärung und Rückerstattung

Erfahre, was ein Berufsbeitrag ist, wie du ihn erkennst und zurückfordern kannst.

Für das Umsetzen und Kontrollieren des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) bezahlst du einen Berufsbeitrag. Dieser kann auch Vollzugskosten, Solidaritätsbeitrag, Parifonds oder ähnlich heissen. Bist du einem GAV unterstellt, wird er oft direkt vom Lohn abgezogen.

Auf deiner Lohnabrechnung siehst du meistens, ob dir ein Berufsbeitrag abgezogen wurde. Bist du Unia-Mitglied, zahlen wir dir einen grossen Teil davon zurück.

Wird dir ein Berufsbeitrag abgezogen, kannst du den entsprechenden Beleg für deine Branche, den Lohnausweis und/oder die Lohnabrechnung(en) online einreichen.

Bist du unsicher, was du einreichen musst, kontaktiere dein Unia-Sekretariat.

Je nach Vertrag werden unterschiedliche Belege/Quitttungen für die Rückerstattung gefordert. Hier findest du eine Übersicht mit weiteren Informationen.

Ist deine Branche nicht erwähnt und du weisst nicht, was für einen Beleg du einreichen musst? Kontaktiere dein Unia-Sekretariat.