Angestellte des Gastgewerbes sind keine Covid-Polizist:innen

Die Branchenkonferenz der Unia beschloss eine Resolution zum Covid-Zertifikat

Seit dem 13. September gilt in Restaurants die Covid-Zertifikatspflicht für Gäste. Arbeitgeber können von den Angestellten im Rahmen betrieblicher Schutzkonzepte ebenfalls ein Zertifikat verlangen.

Die Branchenkonferenz Gastgewerbe der Unia hat an ihrem Treffen vom 13. September in Bern folgende Resolution verabschiedet. Für die Unia ist das Covid-Zertifikat nicht das Allheilmittel, aber alleweil besser als eine erneute Schliessung von Betrieben.

  1. Die Unia empfiehlt allen, die dies können, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Die Impfung ist ein Element zur Bekämpfung der Pandemie. Die Impfung bleibt dennoch ein persönlicher Entscheid. Arbeitgeber können gegenüber ihren Angestellten keine Sanktionen aussprechen, nur weil diese nicht geimpft sind.
  2. Wenn der Arbeitgeber das Covid-Zertifikat am Arbeitsplatz einführt, ersetzt dieses existierende betriebliche Schutzkonzepte nicht. Es darf nicht vergessen werden, dass auch Geimpfte Träger des Virus sein und dieses übertragen können.
  3. Für Unia darf am Arbeitsplatz aus Datenschutzgründen nur das «Zertifikat light» verwendet werden, das keine Auskunft darüber gibt, ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist. Das ist sinnvoll.
  4. Gemäss Bundesratsbeschluss muss der Arbeitgeber die Kosten für die nötigen PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests tragen, wenn er von seinen Angestellten das Vorweisen eines Zertifikats verlangt. Ohne das darf der Arbeitgeber nicht das Vorweisen des Zertifikats verlangen. Die Tests müssen für alle gratis sein, auch für Geimpfte, und müssen während der Arbeitszeit gemacht werden können.
  5. Angestellte im Gastgewerbe wirken bei der Prüfung der Covid-Zertifikate von Restaurantgästen mit. Es ist aber nicht ihre Aufgabe, «Polizei zu spielen». Allfällige Verfehlungen der Gäste (z.B. Aufenthalt im Restaurant ohne gültiges Zertifikat) dürfen nicht den Beschäftigten angelastet werden. Sie müssen durch die Betriebsleitung gemanagt werden.
  6. Wenn die Betriebe wegen des Covid-Zertifikates einen Gäste-Rückgang haben, müssen der Bund und die Kantone die Verlängerung aller Hilfsmassnahmen garantieren (Kurzarbeit im vereinfachten Verfahren, Unterstützung für Härtefälle usw.).