Das Asbestverbot ist seit 1990 in Kraft, so kam es dazu

Asbestfasern

Tödliche Fasern: Lange wurde die Gefahr, die von Asbest ausgeht, unter den Tisch gekehrt. Das Bewusstsein war in breiteren Bevölkerungskreisen ungenügend vorhanden, zumal es lange dauert, bis asbestbedingte Erkrankungen ausbrechen. In den 1980er-Jahren lancierten die Gewerkschaften und ihre Verbündeten eine Kampagne für das Asbestverbot. Mit Erfolg, seit dem 1. März 1990 ist das Verbot in Kraft.

Die Schweiz gehörte zu den ersten Ländern, die Asbest verboten haben. 1989 hat der Bundesrat das Verbot beschlossen, seit dem 1. März 1990 ist es in Kraft. Das ist nicht selbstverständlich. Immerhin war hier ein Standort der Eternit AG, eine der grössten ehemaligen Produzentin von asbesthaltigen Produkten.

Deutschland folgte im Jahr 1993. Ein EU-weites Asbestverbot gilt seit 2005. In Kanada – lange einer der grössten Asbestproduzenten der Welt – besteht das Asbestverbot erst seit 2017. Russland ist immer noch einer der grossen Asbest-Exporteure. In vielen Entwicklungs- und Schwellenländern ist das Verwenden von Asbest nach wie vor weit verbreitet. Ein weltweites Verbot gibt es nicht.

Asbestverbote in anderen Ländern

Asbest ist bisher nur in 67 Ländern verboten. Jährlich kommen immer noch über 125 Millionen Menschen damit in Berührung, über 100'000 sterben an Folgeerkrankungen.

Die Gefahren von Asbest unter den Tisch gekehrt

Bis Ende der 1970er Jahre waren die Gesundheitsrisiken von Asbest fast nur unter Fachleuten ein Thema. Die Asbestlobby der Industrie sorgte dafür, dass die Gefahren lange unter dem Deckel blieben. Und der «Arbeitskreis Asbest» der Zementindustrie verhinderte erfolgreich, dass Asbest in der Schweiz rasch als Gift klassifiziert werden konnte.

Zahlen der Suva von 1939 bis 2017

Eine breitere Öffentlichkeit wurde sich der sich anbahnenden gesundheitlichen Katastrophe erst sehr spät bewusst. Ein wichtiger Grund dafür: Die Latenzzeit zwischen dem Kontakt mit Asbest und dem Ausbrechen einer Erkrankung liegt bei 15 bis mehr als 40 Jahren. Pro Jahr sterben in der Schweiz rund 120 Menschen an asbestbedingten Erkrankungen.

Öffentliches und politisches Interesse geweckt

In den Jahren 1984 und 1985 lancierten die Gewerkschaften mit ihren Verbündeten offensiv eine mehrjährige Kampagne für das Asbestverbot. Sie wurden ermuntert durch:

  • die Internationale Föderation der Bau-Holzarbeiter (IBBH). Sie hat schon zu Beginn der 1980er-Jahre ihre Mitgliederverbände aufgefordert, aktiv zu werden. Darunter war auch die schweizerische Gewerkschaft Bau und Holz (GBH, heutige Unia).
  • die sich abzeichnenden ersten Asbestverbote in den skandinavischen Ländern.
  • Fachleute und Aktivist/innen in den eigenen Reihen.

Dank dieser Kampagne gelangte das Thema an die Öffentlichkeit und auf die politische Bühne. Das Ziel war, Missstände sichtbar zu machen und Initiativen zu ergreifen. Durch das öffentliche Interesse erhöhte sich der Druck auf die Asbestindustrie und die Behörden.

Wende in Sicht, Asbest wird verboten

Dutzende von politischen Vorstössen in den Parlamenten – lokal, kantonal und national – brachten sukzessive die Wende. Möglich war dies, weil Gewerkschaften und andere soziale Kräfte wie Ärzte- und Umweltkreise, zusammengearbeitet haben. Doch auch bei der Asbestindustrie fand allmählich ein Umdenken statt und es wurde ab den 1970er Jahren auf gefahrlosere Verfahren umgestellt.

Der gemeinsame Einsatz aller Beteiligten hat sich gelohnt. Das Asbestverbot trat in Kraft. Erfahren Sie hier mehr über das Verbot im PDF-Dokument «Asbest: seit 30 Jahren verboten, nach wie vor aktuell – Rück- und Ausblick aus gewerkschaftlicher Sicht».

Das hat sich seit 1990 getan

Obwohl oft harte und langwierige Auseinandersetzungen nötig waren, hat sich seit 1990 vieles getan beim Bewältigen der Asbestkatastrophe:

  • Die Präventionsarbeit wurde deutlich ausgebaut.
  • Das Verjährungsrecht wurde revidiert.
  • Ein Entschädigungsfonds wurde geschaffen und ein Care Service für Asbestopfer eingerichtet.
  • Die Prämienlast zwischen den Suva-Branchen wurde gerechter verteilt.

Asbest weltweit

Weltweit gibt es kein Verbot von Asbest. Zum einen können so asbesthaltige Produkte in die Schweiz importiert werden. Zum anderen sterben jedes Jahr tausende Menschen an den Folgeerkrankungen. Die, die leben, brauchen dringend ein Verbot. Gemeinsam mit dem Hilfswerk Solidar Suisse setzt sich die Unia für einen besseren Schutz der Beschäftigten und ein weltweites Verbot von Asbest ein.