LMV 2023-2025

Bauarbeiter auf Grossbaustelle am Arbeiten

Wichtigste Änderungen in Kürze

2022 mussten wir für unseren Landesmantelvertrag kämpfen! Dank vielen aktiven Bauarbeitern und Polieren konnten wir verhindern, dass der Baumeisterverband längere Arbeitstage, Arbeit auf Abruf und Lohnkürzungen für Ältere durchsetzen konnte.

Mehr Lohn

  • Branchenweite Lohnerhöhung von monatlich mindestens 150 Franken
  • Erhöhung aller Mindestlöhne um 100 Franken
  • Baumaschinisten der Kategorien M2 - M7 haben neu in der ganzen Schweiz ein Anrecht auf die Lohnklasse A (wenn mindestens 20% der Arbeitstage als Baumaschinist tätig).

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Vereinfachung bei der Arbeitszeit, aber keine Verschlechterungen

  • Arbeitszeitkalender und Überstundenkonto laufen neu einheitlich vom 1. Mai bis 30. April.
  • Neu gibt es zwei Varianten für die Überstundenregelung: entweder wie bisher «0 bis 100» oder «minus 20 bis +80». Die Firma muss die Variante bis Ende April verbindlich festlegen.
    Die Schwelle von 25 Überstunden pro Monat und die Gesamtbandbreite von 100 Stunden pro Jahr bleiben unverändert.
    Nicht kompensierte Überstunden werden wie bisher Ende April mit 25%-Zuschlag ausbezahlt.
  • Bei Arbeitseinstellung wegen Schlechtwetter oder Hitze können auch einzelne Überstunden kompensiert werden.
  • Ab 48 Stunden (Arbeitszeit plus Überstunden) wird wie bisher ein Zuschlag von 25% ausbezahlt, die 49. und 50. Stunde kann aber neu auf den Überstundenzähler gesetzt und später kompensiert werden (statt zwingend ausbezahlt zu werden).
  • Die Firma kann im Arbeitszeitkalender 5 Kompensationstage (Nullstundentage) eintragen. Zusätzliche Kompensationstage werden wie bisher von der paritätischen Kommission festgelegt und brauchen die Zustimmung von Baumeistern und Gewerkschaften.

Diverse Verbesserungen

  • Gegen Lohndumping: Firmen sind neu verpflichtet, die Einhaltung des LMV bei ihren Subunternehmern zu kontrollieren.
  • Ein Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen wird neu zu 100% bezahlt; die Differenz zur gesetzlichen Entschädigung muss der Arbeitgeber übernehmen.
  • Die Kilometerentschädigung beim Gebrauch eines Privatautos wird auf 70 Rappen pro Kilometer erhöht (bei Anordnung des Gebrauchs durch den Arbeitgeber).
  • Der 13. Monatslohn kann neu aufgeteilt und im Juni und Dezember ausbezahlt werden. Bei Quellensteuerpflichtigen auch anteilsmässig pro Monat.

Hast du deine Lohnerhöhung nicht erhalten? Stimmen die Arbeits- oder Reisezeiten nicht? Probleme bei der Arbeit bei Schlechtwetter? Dann nimm mit uns Kontakt auf!

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