Einbürgerung: Wie vorgehen?

Einbürgerung: Wie vorgehen?

Seit 2018 gilt ein neues, verschärftes Bürgerrechtsgesetz. Hier einige Angaben, was man beachten muss.

Kantonale Unterschiede

Je nach Kanton und Gemeinde gelten unterschiedliche Bedingungen. Entsprechend der kantonalen Regelung muss das Einbürgerungsgesuch entweder bei der Gemeinde oder beim Kanton eingereicht werden.

Auch die Dauer des Verfahrens ist kantonal sehr unterschiedlich; es lohnt sich deshalb, das Gesuch frühzeitig einzureichen! Auf der Website der Schweizer Behörden www.ch.ch finden Sie Informationen darüber, welche Anforderungen wo gelten. Zudem erfahren Sie, an welche Stelle Sie sich für Informationen wenden können oder wo Sie das Einbürgerungsgesuch einreichen müssen.

Ordentliche oder erleichterte Einbürgerung?

Generell wird zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung unterschieden. Von der erleichterten Einbürgerung kann insbesondere Gebrauch machen,

Neues Gesetz seit 1.1.2018

Wichtig ist, dass Migrant/innen Einbürgerungsgesuche stellen, um dadurch ihre vollen politischen Rechte in Anspruch zu nehmen.

Seit dem 1. Januar 2018 gilt ein neues, verschärftes Bürgerrechtsgesetz. Es beinhaltet folgende Veränderungen:

  • Neu kann man nach 10 Jahren den Schweizer Pass beantragen; die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt.
  • Voraussetzung ist eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C).
  • Sie müssen die jeweilige Landessprache mündlich (mindestens B1) und schriftlich (mindestens A2-Niveau) beherrschen.
  • Schliesslich schreibt das neue Gesetz eine Teilnahme «am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung» vor. Wer arbeitslos ist oder Sozialhilfe bezieht, kann also Probleme haben, sich einbürgern zu lassen. Auch Mütter, die zu Hause bleiben, um ihre Kinder zu betreuen, können davon betroffen sein.