Der Gesamtarbeitsvertrags (GAV) ist für alle Reinigungsunternehmen in der Deutschschweiz mit mehr als fünf Mitarbeitenden verbindlich. Für Kleinstfirmen gelten die wesentlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen ebenfalls. Auch Teilzeitbeschäftigte sind dem GAV unterstellt.
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz regelt deine Arbeitsbedingungen. Seit der Einführung des GAV im Jahr 2004 sind die Mindestlöhne für Reiniger:innen in der Deutschschweiz um mehr als 35 Prozent gestiegen. Die Unia setzt sich dafür ein, dass diese Entwicklung weitergeht.
Mindestlohn
CHF 21.40/Stunde
CHF 22.90/Stunde
CHF 23.40/Stunde
CHF 24.90/Stunde
CHF 21.85/Stunde
CHF 23.35/Stunde
CHF 23.20/Stunde
CHF 24.70/Stunde
CHF 4200/Monat
CHF 4700/Monat
Die obenstehenden Stundenlöhne sind die Basislöhne ohne Ferienentschädigung (+8,33%), Feiertagsentschädigung (+1,5% bis 3,1%, je nach Kategorie), Anteil 13. Monatslohn (+8,33%) und allfälligen weiteren Zuschlägen.
Das, was im GAV steht, muss zwingend von allen Arbeitgebern eingehalten werden. Leider ist das in der Reinigung oft nicht der Fall. Das muss sich ändern! Wenn du Verstösse feststellst, melde dich!
Zusammen mit der Unia bietet die paritätische Kommission der Reinigung in der Deutschschweiz einen kostenlosen GAV-Lehrgang an. Der Kurs dauert 80 Stunden und vermittelt dir zusätzliche Fachkenntnisse. Nach Abschluss dieses Lehrgangs erhältst du 1.50 Franken mehr Lohn pro Stunde. Unia-Mitglieder können ausserdem gratis Deutschkurse besuchen. Melde dich bei deinem Unia-Sekretariat.
Mehr zum GAV-Lehrgang für die Reinigung
Trotz der Erfolge der Gewerkschaft sind die Löhne in der Reinigung immer noch zu tief. Der Reinigungsberuf muss weiter aufgewertet werden. Denn die Arbeit ist anspruchsvoll, körperlich anstrengend und für die ganze Gesellschaft ungemein wichtig. Damit wir weitere Erfolge haben, braucht es dich! Nur gemeinsam können wir mehr erreichen. Werde jetzt Unia-Mitglied und setze dich für gute Löhne und Arbeitsbedingungen ein.
Als Unia-Mitglied bekommst du einen grossen Teil des Berufsbeitrags zurück, den du für deinen Gesamtarbeitsvertrag bezahlt hast. Erfahre, wie das geht.
Gewerkschaft Unia 2025