Baumeister lehnen Sanierungsmassnahmen ab

In der heutigen Stiftungsratssitzung haben die Gewerkschaften den Vertretern des Baumeisterverbandes ausgewogene Sanierungsmassnahmen vorgeschlagen. Was diese jedoch abgelehnt haben. Der Baumeisterverband nimmt damit die vorübergehenden und lösbaren Herausforderungen in Zusammenhang mit der Rentensicherung mit 60 Jahren zum Anlass, einen Kahlschlag zu fordern.

Die Bauarbeiter leisten täglich harte Arbeit. Und dies über Jahrzehnte hinweg, bei jedem Wetter. Da ist es mehr als gerecht, dass sie mit 60 Jahren in Rente gehen können. Denn: Vor Einführung der Rente mit 60 erreichten nur gerade 20% der Bauarbeiter gesund das Pensionierungsalter. Die übrigen Mitarbeitenden wurden jeweils entlassen, weil deren Leistungsfähigkeit zurückging, oder sie wurden gar invalid.

Baumeister sperren sich gegen Sanierungsmassnahmen

Die Gewerkschaften haben an der heutigen Stiftungsratssitzung des FAR (Flexibler Altersrücktritt) ausgewogene Sanierungsmassnahmen vorgeschlagen. 2017 lagen die Einnahmen der Stiftung FAR höher als die Ausgaben. Da in den nächsten Jahren die Babyboomer jedoch in Rente gehen, sind Massnahmen notwendig geworden – ein vorübergehendes Problem, welches zu lösen wären.

Mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge für FAR um 0.75%, welche sich Arbeitnehmer wie Arbeitgeber teilen, sowie einer vertretbaren Anpassung der FAR-Leistungen an die Berufliche Vorsorge wäre die Rente mit 60 für die Bauarbeiter gesichert. Nach 2024 können die Sanierungsmassnahmen wieder zurückgefahren werden. Denn die Zahl der Rentner wird ab diesem Zeitpunkt wieder sinken. Die Vertreter der Baumeister haben diese Vorschläge jedoch abgelehnt. Sie fordern ihrerseits ein Rentenalter, welches auf 61.5 Jahre erhöht wird. Oder: Die Leistungen werden um 30% reduziert.

Beide Varianten sind für die Gewerkschaften inakzeptabel. Denn bereits heute werden die Bauarbeiter mit 55 Jahren aus ihrem Beruf gedrängt, weil deren körperliche Leistungsfähigkeit abnimmt. Die durchschnittliche Rente beträgt 4400 Franken. Dies reicht gerade knapp zum Leben. Mit einer noch tieferen Rente kann sich kein Bauarbeiter mehr eine Frühpensionierung leisten.

Gesetz verlangt ausgewogene Sanierung

Die Vorschläge seitens Baumeisterverband verstossen ganz klar gegen das Gesetz. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben muss die Sanierung einer Pensionskasse ausgewogen und verhältnismässig erfolgen. Es ist nicht zulässig, alleine die Arbeitnehmer zu belasten. Oder nur diejenigen, die kurz vor ihrer Pensionierung stehen und schlussendlich keine Schuld daran tragen, dass sie in geburtenstarken Jahren geboren wurden. Deshalb braucht es eine Beteiligung der Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie der betroffenen Generation. Eine Kombination von Beitragserhöhungen beider Seiten sowie Leistungssenkungen bei Bauarbeitern, die in den kommenden Jahren in Rente gehen, würde die Problematik lösen.

Verhandlungen Ende Mai fortgesetzt

Bis anhin hat sich der Baumeisterverband strikte geweigert, mit den Gewerkschaften an einen Tisch zu sitzen, um über die Rente mit 60 zu verhandeln. Die Sanierung müsse im Stiftungsrat FAR erfolgen. Nachdem nun die Stiftungsräte der Baumeister die Sanierungsvorschläge der Gewerkschaften abgelehnt haben, werden die Gewerkschaften ihre Lösungsvorschläge an den nächsten Verhandlungen mit dem Baumeisterverband Ende Mai einbringen. Sollte sich die Baumeister auch dann weigern, über die Sicherung der Rente ab 60 zu verhandeln, würde offensichtlich, wer das Herbeiführen einer Lösung blockiert.

Die Bauarbeiter werden nicht mehr lange untätig zuschauen. Sie stimmen derzeit auf den Baustellen über einen Streik ab. Und: Die Bau-Delegierten der Gewerkschaft Syna werden an einer ausserordentlichen Branchenkonferenz über Streikmassnahmen entscheiden. Je nach Verhandlungsverlauf wird dies voraussichtlich im Spätsommer oder Anfang Herbst der Fall sein.

Gemeinsame Medienmitteilung von Unia und Syna.