Ausbau des Lohnschutzes ist wichtig - Kurzaufenthalter/innen und Temporärarbeit nehmen zu

Der neue Bericht des SECO zu den Flankierenden Massnahen (FlaM) zeigt: Bei jeder vierten Kontrolle werden Verstösse festgestellt. Weil die Zahl der Kurzaufenthalter/innen steigt, ist die Meldepflicht besonders wichtig, um Lohndumping zu verhindern. Bedenklich ist zudem die Zunahme der Temporärarbeit. Aus Sicht der Gewerkschaft Unia braucht es einen Ausbau des Lohnschutzes.

Die Paritätischen Kommissionen haben 2017 die Kontrolltätigkeit ausgebaut. Dies aus gutem Grund: Bei jedem vierten Betrieb wurden Lohnunterbietungen festgestellt. Dabei war die Verstossquote bei Schweizer Firmen und bei Entsendefirmen insgesamt gleich hoch. Die höchsten Verstossquoten wurden bei Schweizer Firmen im Sicherheitsgewerbe, im Bauhauptgewerbe und im Reinigungsgewerbe festgestellt.

Unbefriedigend ist aus Sicht der Unia, dass nach wie vor nur wenige Kantone von der Möglichkeit Gebrauch machen, bei Lohndumping Baustellen einzustellen. Es braucht einen Ausbau der Flankierenden Massnahmen: Mehr Kompetenzen für die paritätischen Kontrollorgane, bei Lohndumping die Arbeit einzustellen; schärfere Bestimmungen im öffentlichen Beschaffungsrecht, um Lohndumping zu verhindern; ein effektives Konkursrecht, das betrügerischen Konkursen auf dem Buckel der Arbeitnehmenden endlich einen Riegel schiebt; sowie einen Ausbau des Kündigungsschutzes – insbesondere für Arbeitnehmende, die sich gegen Lohndumping wehren.

Hände weg von der Meldepflicht!

Die Zahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter/innen – Arbeitnehmende, die bis zu 90 Tage in der Schweiz arbeiten – hat 2017 erneut deutlich zugenommen. In den letzten zehn Jahren hat sich deren Zahl von rund 120‘000 auf gegen 250‘000 verdoppelt. Wenn Arbeitnehmende nur kurze Zeit in der Schweiz arbeiten ist die Gefahr überdurchschnittlich hoch, dass sie von den Firmen ausgenutzt werden und zu tiefe Löhne erhalten. Es ist auch deutlich schwieriger, diese Firmen und Arbeitnehmer/innen zu kontrollieren.

Umso wichtiger ist, dass die Kurzaufenthalter/innen sich vorher anmelden müssen. Ohne Meldepflicht wäre eine wirksame Kontrolltätigkeit nicht möglich und Lohndumping würde deutlich zunehmen. Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass würden noch mehr als heute von skrupellosen Dumpingfirmen ausgenutzt. Daher ist es für die Unia auch undenkbar, dass der Bundesrat in den Verhandlungen mit der EU überhaupt nur schon die Meldepflicht zur Disposition stellt.

Bedenkliche Zunahme bei der Temporärarbeit

Eine ausserordentlich hohe Zunahme von Kurzaufenthalter/innen ist bei Schweizer Firmen, insbesondere bei Personalverleihern, zu verzeichnen. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist diese Entwicklung aus zwei Gründen bedenklich: Statt dauerhafte und unbefristete Stellen werden zunehmend prekäre Temporärstellen geschaffen. Die Kündigungsfrist beträgt bei Temporärstellen meist wenige Tage.

Wenn die Zunahme der Temporärarbeit zudem noch auf Arbeitnehmende fällt, die nur sehr kurz in der Schweiz sind und bei denen die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsbedingungen ungleich schwieriger ist, dann erhöht das die Gefahr von Lohndumping. Es braucht hier zusätzliche gezielte Massnahmen, damit die Kontrollen wirksam durchgeführt werden können und um die Rekrutierung von Arbeitnehmenden in besonders prekären Verhältnissen durch Temporärfirmen strenger zu regulieren.