Coronavirus: Kosten nicht auf Arbeitnehmende abwälzen

Die zuständigen Behörden haben rasch ausserordentliche Massnahmen ergriffen, um die Ausbreitung der Corona-Epidemie einzudämmen oder wenigstens zu verlangsamen. Diese gesundheitspolitisch motivierten Massnahmen sind aber keine Antwort auf die absehbaren Folgen der Epidemie für Wirtschaft und Arbeitswelt. Die Unia fordert deshalb dringende Massnahmen im Interesse der Arbeitnehmenden.

Die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Epidemie auf die Konjunktur sind von vielen Faktoren abhängig und derzeit schwierig abzuschätzen. Aber schon jetzt reagieren die Finanzmärkte heftig auf Schwierigkeiten in internationalen Waren- und Produktionsketten. Zumindest kurzfristig ist mit einem konjunkturellen Einbruch in besonders exponierten Branchen zu rechnen.

In der Schweiz rechnen zahlreiche Unternehmen – namentlich aus der Tourismusbranche oder der Exportindustrie – mit Einbussen wegen Krankheitsabwesenheiten und Lieferengpässen. Gleichzeitig leiden diese Branchen besonders unter dem weiter erstarkenden Franken. Erste Unternehmen stellen Anträge auf Kurzarbeit. Temporärarbeitnehmende berichten von der Auflösung von Einsatzverträgen.

Die Geschäftsleitung der Unia hat die Situation heute diskutiert und fordert die Behörden – und insbesondere Wirtschaftsminister Guy Parmelin – auf, auch wirtschaftspolitisch Verantwortung zu übernehmen:

  • Der vom Bundesrat initiierte Krisengipfel der Sozialpartner muss baldmöglichst stattfinden. Dabei sind die Vertreter besonders betroffener Wirtschaftsbereiche – darunter die Unia – direkt einzubeziehen. Nebst einer gemeinsame Lageanalyse muss der Krisengipfel dringend verbindliche Massnahmen zum Schutze der Beschäftigung und der Arbeitnehmenden definieren.
     
  • Die Schweizerischen Nationalbank muss die Überbewertung des Frankens entschlossen bekämpfen.
     
  • Das Instrument der Kurzarbeit hat sich in der letzten Finanzkrise gut bewährt, um kurzfristige konjunkturelle Einbrüche zu überbrücken. In der aktuellen Ausnahmesituation muss sie von den Kantonen unbürokratisch gewährt werden und insbesondere auch für Dienstleistungsbranchen und kleinere Betriebe nutzbar sein. Darüber hinaus muss der Bundesrat beschliessen, dass das der volle Lohnersatz ab dem 1. Tag ausbezahlt werden kann.
     
  • Die Epidemie bzw. die gegen sie ergriffenen Massnahmen führen bereits heute schon zu Umsatzeinbussen für bestimmte Unternehmen. Die Unia stellt sich entschieden gegen jeden Versuch, diese Kosten auf die Arbeitnehmenden abzuwälzen. Zuerst gefährdet sind Arbeitnehmende mit eingeschränkten Rechten, beispielsweise Temporärarbeitnehmende oder andere Arbeitnehmerkategorien mit prekären Beschäftigungsverhältnissen. Zu ihrem Schutz braucht es nun dringend zusätzliche Massnahmen.