Pflegepersonal muss dringend geschützt werden

Die Bewohner:innen und das Personal in Alters- und Pflegeheimen sind massiv von der zweiten Corona-Welle betroffen. Die Meldungen von Ansteckungen häufen sich.Pflegende setzen sich täglich der Gefahr einer Ansteckung aus, gleichzeitig steigen die Arbeitsbelastung und die Personalknappheit. Die Unia fordert die Behörden auf, den Schutz des Personals in den Heimen zu priorisieren und Überlastungen zu verhindern.

Die zweite Covid-19-Welle trifft die Alters- und Pflegeheime in der Schweiz mit voller Wucht. Nach und nach wird nun das Ausmass sichtbar – so sind im Kanton Neuenburg 14 von 54 Institutionen betroffen, der Kanton Waadt verzeichnete letzte Woche bereits beinahe 350 infizierte Bewohner:innen, das Tessin mehrere Hundert und im Kanton Bern waren knapp 600 Angestellte aus Alters- und Pflegeheimen in Quarantäne oder nach bestätigter Covid-19-Infektion in Isolation. Gleichzeitig wenden sich besorgte Mitglieder an die Unia, die von eklatantem Personalmangel in einzelnen Institutionen und Arbeitsaufgeboten auch bei Covid-19-Verdacht berichten.

Pflegende brauchen mehr Schutz

Während der Fokus von Behörden und Politik auf den Kapazitäten der Intensivstationen und der Situation in den Spitälern liegt, scheinen Alters- und Pflegeheime erneut vergessen zu gehen.  Neben den Bewohner:innen müssen insbesondere auch die Pflegenden besser geschützt werden! Die Gewerkschaft Unia als mitgliederstärkste Gewerkschaft in der privaten Langzeitpflege fordert in einem heute publizierten Positionspapier von den zuständigen kantonalen Behörden sofortige Massnahmen.

Keine Arbeitsaufgebote bei positivem Testergebnis oder bei Verdacht auf Covid-19

Pflegende, die in Quarantäne sollten und trotzdem zur Arbeit aufgeboten werden, stehen vor einem Gewissenskonflikt – sie wollen niemanden anstecken. Daher ist die verordnete Quarantäne zu respektieren. Die Unia wehrt sich gegen global ausgestellte Bewilligungen für Alters- und Pflegeheime, die ein Arbeitsaufgebot trotz Quarantänepflicht erlauben. Beschäftigte mit Symptomen, die auf einen Test oder ein Testergebnis warten oder sich aufgrund einer nachgewiesenen Covid-19-Infektion in Isolation befinden, dürfen in keinem Fall zur Arbeit herangezogen werden. Insbesondere stellen sich für die Pflegenden auch Haftungsfragen.

Kein Überlauf von Spitälern in Heime

Bereits während der ersten Welle wurden vereinzelt Covid-19-Patient:innen von den Spitälern in Heime verlegt. Die Gewerkschaft Unia fordert, auf solche Verlegungen zu verzichten: Denn die Heime sind sowohl von der Personalstruktur als auch von der Infrastruktur her nicht für die palliative Pflege terminaler Covid-19-Patient:innen ausgelegt. So eine Verlegung ist umso fahrlässiger, als dass die Bewohner:innen der Heime zur Hochrisikogruppe gehören.    

Überlastung verhindern

Ferner fordert die Unia Behörden und Arbeitgeber auf, eine Überlastung des Personals mit allen Mitteln zu verhindern: Die minimalen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sind jederzeit einzuhalten und dürfen auch zukünftig nicht weiter gelockert werden. Um einen noch massiveren Personalmangel aufzuhalten und bestehende Ausfälle zu kompensieren, müssen die kantonalen Behörden Verantwortung übernehmen und eine überbetriebliche Koordination der Personalressourcen, beispielsweise über Personalpools, gewährleisten.