Ausschreibungspolitik in der Weiterbildung: Preis und Qualität gehen Hand in Hand!
Öffentliche Aufträge für Weiterbildungsleistungen werden in der Regel über Ausschreibungen vergeben. Seit einigen Jahren ist der Preis jedoch praktisch zum einzigen Vergabekriterium geworden. Das führt zu Abstrichen bei der Qualität und darunter leiden Weiterbildungsprogramme und Arbeitsbedingungen. Der Weiterbildungsbedarf wird in Zukunft steigen, insbesondere aufgrund der Corona-Krise. Der SVEB und die Unia erwarten daher vom Bund, dass er alles tut, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Dies setzt voraus, dass die Qualität sowohl der Angebote als auch der Arbeitsbedingungen gewährleistet wird.
Problematische Standardisierung
Um die Kosten unter Kontrolle zu halten, bewerten die öffentlichen Behörden eingehende Angebote anhand standardisierter Kriterien. Damit soll ein objektiver Vergleich erreicht werden. Die Anbieter müssen dabei jedoch ihre Informationen derart stark komprimieren, dass eine qualitative Unterscheidung praktisch verunmöglicht wird. Dies benachteiligt Anbieter mit fundiertem Fachwissen.
Direkter Kostendruck
Da Qualitätsunterschiede bei standardisierten Eingaben kaum mehr erkennbar sind, bleibt als Hauptkriterium für die Beurteilung durch die Behörden nur der Preis. 70 bis 80 Prozent der Kosten entfallen allerdings auf das Personal. Das heisst: Der Kostendruck steigt, was zu einer Verschlechterung der Löhne und Arbeitsbedingungen führt (Arbeit auf Abruf, niedrige und oft ungesicherte Pensen, befristete Verträge usw.).
Weitere Faktoren, die bei dieser Regelung den Kostendruck auf die Anbieter erhöhen, sind die Konkurrenz aus dem Ausland, wo mit niedrigeren Löhnen gearbeitet wird, sowie in manchen Fällen der Einsatz von unbezahlten Freiwilligen.
Zu kurze Leistungsaufträge
In den letzten Jahren wurde die Dauer vieler Leistungsaufträge verkürzt (teils auf zwei Jahre). Entsprechend müssen die Anbieter eine hohe Flexibilität bezüglich des Personals gewährleisten, was sich zwangsläufig negativ auf die Arbeitsbedingungen auswirkt.
Es braucht dringend einen Paradigmenwechsel
Hochwertige Weiterbildungen erfordern ausreichende Ressourcen für die Anbieter sowie stabile und angemessene Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden. Es darf nicht sein, dass das System zur Vergabe öffentlicher Aufträge für die Erwachsenenbildner:innen immer mehr Prekarität mit sich bringt, während von ihnen gleichzeitig laufend höhere Qualifikationen verlangt werden.
Die Verantwortung des Bundes
Der SVEB und die Unia fordern ein Ausschreibungsverfahren, das es den Anbietern ermöglicht, sowohl die Qualität der Dienstleistung als auch gute Arbeitsbedingungen zu garantieren.
Der Bund muss verbindliche Kriterien festlegen, die insbesondere Folgendes gewährleisten:
- Verfahren, bei denen sich die Anbieter primär über die Qualität der Weiterbildung profilieren und nicht über den Preis
- Genügend lange Dauer der Leistungsaufträge, zur Erhöhung der Planungssicherheit und zur Verminderung des unternehmerischen Risikos, das heute weitgehend auf die Mitarbeitenden abgewälzt wird
- Lohn- und Arbeitsbedingungen, die sich an vergleichbare Bereiche des öffentlichen Sektors anlehnen
Diese Kriterien müssen auch für Direktvergaben und Subventionsverträge gelten.