Abfuhr für «dritten Status», aber Bundesrat schaut bei Schwarzarbeit weg

Der Bundesrat bestätigt die Auffassung der Gewerkschaft Unia: Um Plattform-Arbeit sozialversicherungsrechtlich zu erfassen, braucht es keine gesetzliche Anpassung. Unverständlich ist hingegen, dass er angesichts der weitverbreiteten Schwarzarbeit bei Uber & Co. keine weiteren Massnahmen prüfen will.

In seinem Bericht zur «Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts» verwirft der Bundesrat Vorschläge, den sogenannten Plattform-Unternehmen mit der Schaffung eines «dritten sozialversicherungsrechtlichen Status» (neben selbständig und unselbständig) einen Freibrief zum Sozialdumping auszustellen. Er hält fest, dass die bestehenden Gesetze genügen, um die Tätigkeit der «Plattformen» angemessen einzustufen. Dies entspricht der Auffassung der Unia.

Abfuhr für Flexibilisierung zugunsten der Konzerne

Ein neuer Status für Plattform-Arbeiter:innen, wie ihn die FDP-Fraktion in einem Postulat forderte, würde laut Bundesrat zu einer Reihe von Abgrenzungsproblemen führen und «die Schaffung von Rechtssicherheit verhindern statt erleichtern». Auch der irrsinnige Vorschlag einer «freien Wahl des Erwerbsstatus» für jedes Arbeitsverhältnis wird verworfen, da er zu einem «Abbau des sozialen Schutzes» und zu noch mehr Prekarisierung führen würde. Die Unia begrüsst, dass der Bundesrat auf diese untauglichen Vorschläge nicht weiter eingehen will.

Fehlender politischer Wille

Der Bericht behandelt auch verschiedene sinnvolle Vorschläge, wie künftig verhindert werden könnte, dass Dumping-Firmen wie Uber den Behörden jahrelang auf der Nase herumtanzen. Zum Beispiel eine gesetzliche Vermutung, dass bei Plattformen grundsätzlich unselbständige Arbeit vorliege, oder eine Ausweitung der Sozialversicherungsabdeckung. Leider will der Bundesrat diese Vorschläge nicht weiter prüfen. Er nimmt somit weiterhin in Kauf, dass Tausende Plattform-Beschäftigte um Geld betrogen werden, ohne Sozialversicherungsabdeckung arbeiten müssen und ihre Rechte nur in jahrelangen und teuren individuellen Gerichtsverfahren einklagen können.

Bundesrat darf nicht mehr wegschauen

Zwar anerkennt der Bundesrat die Gefahr einer «Prekarisierung» der Arbeit durch die Geschäftsmodelle gewisser «Plattformen». Handeln will er jedoch nicht. Die Unia verlangt vom Bundesrat politische Massnahmen, um die Anwendung der bestehenden Gesetze durchzusetzen. Im Fall von Uber lässt sich die Politik seit nunmehr acht Jahren vorführen – von einem Konzern, der sich an keine Gesetze hält und seine Angestellten systematisch zu Schwarzarbeit zwingt. Dieses Trauerspiel muss endlich ein Ende haben. Dafür braucht es ein entschlossenes Signal der Politik, dass alle Firmen die Gesetze einhalten müssen.