Neuer Gesamtarbeitsvertrag im Maler- und Gipsergewerbe

Für das Maler- und Gipsergewerbe gilt ab spätestens Herbst 2022 ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Dieser verbessert unter anderem die Mindestlöhne und erhöht die Monatslöhne deutlich. Als erste Branche auf dem Bau regelt das Maler- und Gipsergewerbe die Teilzeit und verbessert so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Dem GAV hatten die Mitglieder der Gewerkschaften Unia und Syna bereits Mitte Februar zugestimmt. Jetzt genehmigte das Verhandlungsergebnis noch der Schweizerische Maler- und Gipser-Unternehmerverband (SMGV). Der Bundesrat erklärt den GAV voraussichtlich im Herbst allgemeinverbindlich. Zu diesem Zeitpunkt tritt der GAV in Kraft.

Höhere Mindestlöhne – Automatisch steigende Monatslöhne

Mit dem neuen GAV steigen sowohl die Mindestlöhne als auch die Monatslöhne stark an:

  • Die Monatslöhne aller steigen schrittweise bis 2025 auf insgesamt plus 150 Franken
  • Die monatlichen Mindestlöhne steigen schrittweise bis 2025 auf insgesamt plus 75 bzw. 100 Franken

Von den Lohnerhöhungen profitieren rund 15'500 Personen. Dank höherer Mindestlöhne wird die Branche für Einsteiger:innen attraktiver. Und erfahrene Arbeitnehmende profitieren von der generellen Erhöhung der Monatslöhne.

Branche wird familienfreundlich

Bei der Teilzeit übernimmt das Maler- und Gipsergewerbe im Baugewerbe eine Vorreiterrolle: Als erste Branche regelt sie Teilzeit verbindlich im Gesamtarbeitsvertrag, wodurch Väter und Mütter Beruf und Familie besser vereinbaren können. Auch älteren Arbeitnehmenden und Berufsleuten in Weiterbildung kommt die geregelte Teilzeit zugute. Vorgeschrieben werden unter anderem feste Arbeitstage, womit Beruf, Familie und Freizeit planbar werden und der Arbeit auf Abruf ein Riegel geschoben wird. Zudem erhalten die Väter während ihres Vaterschaftsurlaubs den vollen Lohn, statt nur die gesetzlich vorgeschriebenen 80 Prozent.