Die Vertragspartner haben ihre Forderungen für die Verhandlungen über die Erneuerung des GAV Personalverleih vorgestellt. Temporärarbeit ist heute in den meisten Branchen auf dem Vormarsch. Im Dienstleistungssektor hat sich das Volumen der Temporärarbeit in zehn Jahren fast verdreifacht. Zudem ist heute einer von drei Temporärangestellten auf dem Bau tätig.
Doch in vielen Betrieben werden die Temporärbeschäftigten zu deutlich ungünstigeren Bedingungen angestellt als die festangestellten Arbeitnehmenden. Immer mehr Betriebe stellen hemmungslos temporäre Arbeitskräfte ein, um den Bestand der festangestellten Arbeitnehmenden zu reduzieren, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden und gegebenenfalls die Gesamtarbeitsverträge zu umgehen. Das Ziel: das Unternehmensrisiko auf die Arbeitnehmenden abzuwälzen.
Die vier Arbeitnehmenden-Organisationen, die Vertragsparteien des GAV Personalverleih sind, haben sich auf Hauptforderungen in drei Bereichen geeinigt, um die Arbeitsbedingungen der Temporärangestellten zu verbessern:
Die Arbeitnehmenden-Organisationen wollen den GAV Personalverleih verbessern und langfristig sichern, um die Prekarisierung in der Arbeitswelt zu reduzieren. Eine Beschränkung der Missbräuche in diesem Bereich ist zentral und nicht nur im Interesse des Personals, sondern auch der Temporärbüros, die sich an die Spielregeln halten und hochwertige Dienstleistungen im Sinne der Arbeitnehmenden anbieten.
Gemeinsame Medienmitteilung der Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände Unia, Syna, Angestellte Schweiz und Kaufmännischer Verband
Gewerkschaft Unia 2025