Umsetzung Pflegeinitiative

GDK, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einigen sich auf gemeinsame Grundsätze: Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die Ar-beitgeberverbände (H+, ARTISET und CURAVIVA, Spitex Schweiz, senesuisse, Associa-tion Spitex privée Suisse ASPS) sowie die Berufsverbände und Gewerkschaften (SBK, Syna, Unia, VPOD) haben eine gemeinsame Erklärung zur Situation in der Pflege und zur Umsetzung der Pflegeinitiative unterzeichnet. Die Erklärung enthält Feststellungen zur ak-tuellen Situation sowie konkrete Empfehlungen an die Kantone, die Arbeitgeber, die Ta-rifpartner und den Bund.

Das Schweizer Gesundheitswesen und speziell die Pflege kämpfen mit einem grossen Mangel an Fachkräften. Zwar haben die Ausbildungszahlen auf allen Qualifikationsniveaus der Pflege- und Betreuungsberufe zugenommen (siehe Nationaler Versorgungsbericht 2021). Mit der ersten Umsetzungsetappe der Pflegeinitiative soll die Ausbildung zudem weiter gefördert werden. Es wird jedoch kaum möglich sein, den wachsenden Bedarf allein durch die Erhöhung der Ausbil-dungsabschlüsse zu decken.

Ziel muss auch sein, dass das Pflege- und Betreuungspersonal im Beruf tätig bleibt. Eine mass-gebliche Rolle spielen dabei anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen, konkurrenzfähige Löhne und Zulagen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Weitere Massnahmen wie neue Versorgungsmodelle und verbesserte Prozesse werden nötig sein, um die Lücke zwi-schen Angebot und Bedarf zu schliessen. Angesichts dieser Herausforderungen und mit Blick auf die weitere Umsetzung der Pflegeinitiative haben sich die GDK, die Arbeitgeberverbände sowie die Berufsverbände und Gewerkschaften auf gemeinsame Grundsätze geeinigt.

Zu diesen Grundsätzen gehört eine zügige Umsetzung der Ausbildungsoffensive durch die Kan-tone ab dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes im Sommer 2024. Auch bei den Arbeitsbedin-gungen tragen die Kantone als Regulatoren und Finanzierungsträger eine Mitverantwortung. Die Arbeitgeber respektive die Sozialpartner sind verantwortlich für die Umsetzung in den Betrieben. Die Arbeitgeberverbände wiederum fördern die Verbreitung von Massnahmen und Modellen, die zu einer höheren Arbeitszufriedenheit beitragen. Dazu gehören verbesserte Dienstpläne oder eine wertschätzende Betriebs- und Führungskultur.

Angezeigt sind zudem anforderungsgerechte Löhne, ein Teuerungsausgleich, Zulagen, ein Aus-bau der familienergänzenden Kinderbetreuung und eine angemessene Personaldotation. Diese Grundsätze können je nach Institution zu höheren Personalkosten führen, was die angespannte finanzielle Lage der Betriebe zusammen mit der Teuerung noch verschärft. Es besteht Anpas-sungsbedarf rund um die Tarifsysteme, damit die Teuerung wie auch personalkostenrelevante Massnahmen unmittelbar einbezogen werden können. Bund, Kantone, Versicherer und Leis-tungserbringer sind aufgefordert, unter Einbezug der Sozialpartner nach Lösungen für die aktu-ellen und langfristigen Finanzierungs- und damit verbundenen Versorgungsprobleme im Ge-sundheitswesen zu suchen.

Im Bereich der Pflegefinanzierung fordern die GDK und die Sozialpartner den Bund auf, den fixen Beitrag der Krankenversicherer an die Pflegeleistungen rasch und angemessen zu erhö-hen. Den Kantonen wiederum wird empfohlen, ihre Restfinanzierung so anzupassen, dass die erforderlichen Massnahmen für verbesserte Arbeitsbedingungen umgesetzt werden können.

Die beschriebenen Massnahmen können nicht gleichzeitig umgesetzt werden. Auch werden die Unterzeichner der Erklärung unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Die Beteiligten haben mit der Erklärung aber eine gemeinsame Grundlage geschaffen, um die Herausforderungen zusam-men anzugehen.

Zu den Details der verabschiedeten Grundsätze verweisen wir auf die Gemeinsame Erklärung.

 

Gemeinsame Medienmitteilung (GDK, H+, ARTISET/CURAVIVA, Spitex Schweiz, senesuisse, ASPS, SBK und Unia)