Monteure arbeiten zum halben Lohn: Spitalleitung muss eingreifen!

Beim Bau des Helikopter-Landeplatzes des neuen Spitals «Hôpital de Sion» in Sitten erhalten Monteure nur den halben Lohn, nämlich 14.98 Euro pro Stunde. Gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) hätten sie aber Anspruch 29.90 Franken pro Stunde. Damit nicht genug: Die Monteure sind bei einer holländischen Temporärfirma angestellt, obwohl das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) den Personalverleih vom Ausland in die Schweiz untersagt. Die Unia fordert die Direktion des Spitals Sitten auf, den Gesetzesbruch auf der Baustelle zu unterbinden und dafür zu sorgen, dass die Angestellten ihren vollen Lohn erhalten.

Seit dem 16. Oktober bis voraussichtlich Mitte Dezember setzt die holländische Firma Bayards Aluminium Constructies B.V. Arbeitnehmende aus Polen, Slowenien, Lettland und Holland beim Bau des Hubschrauberlandeplatzes des «Hôpital de Sion» in Sitten ein. Für ihre Montage-Arbeit werden sie mit 14.98 Euro pro Stunde entlohnt, obwohl sie gemäss dem Walliser Kollektivvertrag für das Metallbaugewerbe 29.90 Franken pro Stunde erhalten müssten.

3000 Franken zu wenig pro Monat

Auch bei den Spesen werden die Monteure geprellt: Sie erhalten bloss 10 Franken pro Tag für Mahlzeiten, obwohl der GAV 18 Franken vorsieht. Alles in allem werden die Arbeitnehmenden um rund 3000 Franken pro Monat betrogen. Mindestens, denn seit dem 22. Oktober haben sie gar keinen Lohn mehr erhalten, obwohl eine wöchentliche Auszahlung vereinbart ist. Direkt angestellt sind die Monteure allerdings nicht bei der Bayards Aluminium Constructies, sondern beim ebenfalls holländischen Personalverleiher «We work Heart». Das ist ein klarer Gesetzesverstoss: Ausländische Personalverleiher dürfen Arbeitnehmende nämlich nicht in die Schweiz verleihen.

Spitalleitung muss handeln – flankierende Massnahmen notwendig

Die Unia fordert die Direktion des Spitals Wallis dringend auf, das krasse Lohndumping und die Verletzung des Personalverleihgesetzes auf der Baustelle zu unterbinden. Sie muss dafür sorgen, dass die Arbeitnehmenden, die auf dieser Baustelle gearbeitet haben oder noch arbeiten, gemäss Gesamtarbeitsvertrag korrekt entlöhnt werden. Aufträge dürfen nur von dazu berechtigten Unternehmen ausgeführt werden.

Dieser aktuelle Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig die geltenden flankierenden Massnahmen (FLAM) sind. Nur sie machen es möglich, alle Arbeitnehmenden in der Schweiz unabhängig von ihrer Herkunft gegen Missbräuche und Lohndumping zu schützen. Eine Verschlechterung der FLAM kommt für die Unia nicht im Frage – im Gegenteil, sie müssen verbessert werden.