Covid-19: Pflegepersonal muss dringend geschützt werden

Der Schutz der Pflegenden und der Bewohner*innen muss in der zweiten Welle oberste Priorität haben.

Die Bewohner:innen und das Personal in Alters- und Pflegeheimen sind massiv von der zweiten Corona-Welle betroffen. Pflegende setzen sich täglich der Gefahr einer Ansteckung aus, gleichzeitig steigen die Arbeitsbelastung und die Personalknappheit.

Das Ausmass der zweiten Corona-Welle wird in Alters- und Pflegeheimen besonders sichtbar – so sind im Kanton Neuenburg 14 von 54 Institutionen von Infektionen betroffen, im Kanton Waadt gab es letzte Woche bereits 350 infizierte Bewohner:innen, im Tessin mehrere Hundert. Im Kanton Bern waren knapp 600 Angestellte aus Alters- und Pflegeheimen in Quarantäne oder nach bestätigter Covid-19-Infektion in Isolation.

Pflegende brauchen mehr Schutz

Während der Fokus von Behörden und Politik auf den Kapazitäten der Intensivstationen und der Situation in den Spitälern liegt, scheinen Alters- und Pflegeheime erneut vergessen zu gehen. Neben den Bewohner:innen müssen insbesondere auch die Pflegenden besser geschützt werden!

Die Unia fordert:

Keine Arbeitsaufgebote bei positivem Testergebnis oder Verdacht auf Covid-19

Pflegende, die in Quarantäne sollten und trotzdem zur Arbeit aufgeboten werden, stehen vor einem Gewissenskonflikt – sie wollen niemanden anstecken. Daher ist die verordnete Quarantäne zu respektieren! Beschäftigte mit Symptomen, die auf ein Testergebnis warten oder sich mit positivem Testergebnis in Isolation befinden, dürfen in keinem Fall zur Arbeit herangezogen werden.

Kein Überlauf von Spitälern in Heime

Bereits während der ersten Welle wurden vereinzelt Covid-19-Patient:innen von den Spitälern in Heime verlegt. Die Unia fordert, auf solche Verlegungen zu verzichten: Denn die Heime sind nicht für die palliative Pflege von Covid-19-Patient:innen gerüstet. Eine solche Verlegung wäre fahrlässig, denn die Bewohner:innen der Heime gehören selbst zur Hochrisikogruppe.

Überlastung verhindern

Eine Überlastung des Personals muss mit allen Mitteln verhindert werden: Die minimalen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes dürfen auch zukünftig nicht weiter gelockert werden. Um dem massiven Personalmangel etwas entgegenzusetzen, müssen die kantonalen Behörden Verantwortung übernehmen und sicherstellen, dass sich z.B. die Heime und Spitäler gegenseitig aushelfen, beispielsweise über die Schaffung von überbetrieblichen Personalpools.