Verbesserter neuer GAV Elektrogewerbe

Die Arbeitsbedingungen der Elektriker/innen verbessern sich ab 2020

Nach den Gewerkschaften haben nun auch die Arbeitgeber den neuen Gesamtarbeitsvertrag 2020-2023 für das Elektrogewerbe ratifiziert.

Der GAV, der für rund 24'000 Elektriker/innen in der ganzen Schweiz gilt, tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und enthält einige Verbesserungen:

  • 100 Franken Erhöhung aller Reallöhne pro Monat, zuzüglich des Teuerungsausgleichs von 0.2% (Stand Ende August)
  • Erhöhung der Mindestlöhne ab 1. Januar 2021 um 25 Franken auf 550 Franken (je nach Lohnkategorie) in den ersten 5 Jahren nach dem Erwerb des EFZ
  • 13. Monatslohn für alle Lernenden

Ausserdem erhöht sich die Entschädigung der Verpflegungsspesen von 12 auf 16 Franken und neu können 5 Tage bezahlter Weiterbildungsurlaub statt der bisherigen 3 Tage bezogen werden. Das ist mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung besonders wichtig.

Der Kampf hat sich gelohnt!

Dieses Resultat kommt nur Dank mehreren Monaten Mobilisierung der Elektriker/innen in der ganzen Schweiz zustande, die gemeinsam mit der Unia für eine bessere Zukunft gekämpft haben: Tausende haben eine Petition für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen unterzeichnet und im Mai 2018 demonstrierten die Elektriker/innen vor dem Sitz der Arbeitgeber in Zürich für die Aufwertung ihres Berufs.