Zahlen & Fakten zu FAR

Zahlen & Fakten zu FAR

Das Erfolgsmodell FAR

Der flexible Altersrücktritt FAR für das Bauhauptgewerbe wurde am 12. November 2002 von den Sozialpartnern in einem Gesamtarbeitsvertrag festgelegt, der daraufhin vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt wurde. Am 1. Juli 2003 konnten die ersten Bauarbeiter von FAR profitieren. FAR ist als Stiftung organisiert. Die Inkassostelle ist bei den Sozialinstitutionen des Baumeisterverbandes angegliedert, die Auszahlungsstellen bei den Gewerkschaften Unia und Syna.

Leistungen

Die ungekürzte monatliche Rente beträgt 65% des vereinbarten Lohnes (ohne Zulagen) im letzten Beschäftigungsjahr. Dazu kommen jährlich 6‘000 Franken. Ein Bauarbeiter kann von einer ungekürzten FAR-Rente profitieren, wenn er in den letzten 20 Jahren während mindestens 15 Jahren und die letzten 7 Jahre ununterbrochen im Bauhauptgewerbe gearbeitet hat. Die Rente wird 12x jährlich ausbezahlt. Die FAR-Rente darf jedoch nicht höher sein als 80% des Rentenbasislohnes oder das 2,4-Fache der maximalen einfachen AHV-Rente. Die maximale FAR-Rente beträgt 2023 CHF 5‘880Franken. FAR übernimmt zudem die Beiträge an die zweite Säule bis zum maximal obligatorisch versicherten Lohn.

Finanzierung

Zur Finanzierung vom FAR zahlen die Arbeitgeber aktuell 5,5% und die Bauarbeiter 2,25% des AHV-pflichtigen Lohns. Die Finanzierung des FAR basiert auf einem Rentenwertumlageverfahren, ähnlich dem der AHV. Die Reserven müssen dabei so hoch sein, dass alle laufenden Renten bezahlt werden können.

Herausforderungen

Zurzeit erreichen mehr Bauarbeiter das Rentenalter 60. Dies hängt in erster Linie mit den geburtenstarken Jahrgängen der 60er Jahre zusammen und ist ein vorübergehendes Problem. Deswegen brauchte es Massnahmen gegen die bestehende Unterdeckung. Mit der Erhöhung der Beiträge 2015 und 2019/2020 konnte die Rente mit 60 gesichert werden.

Die Zahlen

Seit der Einführung von FAR wurden mehr als 25’000 Gesuche bewilligt. Dem GAV FAR waren 2021 rund 5’000 Firmen unterstellt. Weitere Betriebe sind zwar unterstellt, haben aber kein Personal. Es handelt sich dabei in der Regel um Ein-Personen-Betriebe.