GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz

Der Gesamtarbeitsvertrags (GAV) ist für alle Reinigungsunternehmen in der Deutschschweiz mit mehr als fünf Mitarbeitenden verbindlich. Für Kleinstfirmen gelten die wesentlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen ebenfalls. Auch Teilzeitbeschäftigte sind dem GAV unterstellt.

Mehr Lohn

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz regelt deine Arbeitsbedingungen. Seit der Einführung des GAV im Jahr 2004 sind die Mindestlöhne für Reiniger:innen in der Deutschschweiz um mehr als 35 Prozent gestiegen. Die Unia setzt sich dafür ein, dass diese Entwicklung weitergeht.

Mindestlöhne ab 2026 für das Reinigungsgewerbe in der Deutschschweiz

Lohnkategorie

Mindestlohn

Unterhaltsreinigung

CHF 21.40/Stunde

Unterhaltsreinigung mit GAV-Lehrgang

CHF 22.90/Stunde

Spezialreinigung

CHF 23.40/Stunde

Spezialreinigung mit GAV-Lehrgang

CHF 24.90/Stunde

Spitalreinigung

CHF 21.85/Stunde

Spitalreinigung mit GAV-Lehrgang

CHF 23.35/Stunde

Fahrzeugreinigung

CHF 23.20/Stunde

Fahrzeugreinigung mit GAV-Lehrgang

CHF 24.70/Stunde

Reinigungsfachkraft mit eidgenössischem Berufsattest EBA

 CHF 4200/Monat

Reinigungsfachkraft mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ

CHF 4700/Monat

Die obenstehenden Stundenlöhne sind die Basislöhne ohne Ferienentschädigung (+8,33%), Feiertagsentschädigung (+1,5% bis 3,1%, je nach Kategorie), Anteil 13. Monatslohn (+8,33%) und allfälligen weiteren Zuschlägen. 

Mehr Schutz dank GAV
Dank der Gewerkschaft und dem GAV gibt es einen 13. Monatslohn, bezahlte Feiertage und vieles mehr.
Eine Frau in Schutzanzug und Schutzbrille demonstriert den Umgang mit einem Reinigungsgerät vor einer Gruppe aufmerksam zuschauender Personen in blauer Arbeitskleidung.

Deine Rechte mit dem GAV

  • Mindestlohn: Der GAV legt Mindestlöhne fest. Dein Chef darf dir nicht weniger bezahlen als den Mindestlohn, der für deine Lohnkategorie gilt. 
  • 13. Monatslohn: Du bekommst einen 13. Monatslohn, wenn du seit mindestens 3 Monaten im selben Betrieb arbeitest.
  • Lohn bei Krankheit: Wenn du krank bist, erhältst du ab dem 3. Tag Krankentaggeld. Das gilt neu für alle Reinigungsangestellten, unabhängig vom Pensum.
  • Feiertage: Dir stehen pro Jahr 9 bezahlte Feiertage zu.
  • Ferien: Die Anzahl Ferienwochen hängt von deinem Alter ab. Bis zum 20. Lebensjahr: 5 Wochen. Ab dem 21. Lebensjahr: 4 Wochen. Ab dem 50. Lebensjahr und mind. 5 Dienstjahren: 5 Wochen. 
  • Mutterschaftsurlaub: Gesetzlich gilt: 16 Wochen Mutterschaftsurlaub mit 80% Lohn. Reinigerinnen, die keinen gesetzlichen Anspruch haben, erhalten dank GAV 8 Wochen mit 80% Lohn.
  • Arbeitszeit: Zeit, die du für den Arbeitgeber verbringst, muss als Arbeitszeit erfasst und bezahlt werden. Abmachungen, dass pro Zimmer oder Gebäude eine bestimmte Zeit zur Verfügung steht, sind nicht zulässig.
  • Reisezeit: Wenn du von deinem üblichen Arbeitsort oder von der Firma zur Kundschaft reist, müssen dir Arbeitszeit und Reisekosten bezahlt werden. Der Weg von dir Zuhause zum vertraglich definierten Arbeitsort wird nicht bezahlt.
  • Mittagessen: Du bekommst 16 Franken Essensspesen pro Tag, wenn du mindestens 6 Stunden ausserhalb deines üblichen Arbeitsorts arbeitest.
  • Arbeitskleidung: Die Firma muss dir Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Das Waschen und Flicken der Arbeitskleidung musst du selbst übernehmen.

Das, was im GAV steht, muss zwingend von allen Arbeitgebern eingehalten werden. Leider ist das in der Reinigung oft nicht der Fall. Das muss sich ändern! Wenn du Verstösse feststellst, melde dich!

Deine Weiterbildung für mehr Lohn

Zusammen mit der Unia bietet die paritätische Kommission der Reinigung in der Deutschschweiz einen kostenlosen GAV-Lehrgang an. Der Kurs dauert 80 Stunden und vermittelt dir zusätzliche Fachkenntnisse. Nach Abschluss dieses Lehrgangs erhältst du 1.50 Franken mehr Lohn pro Stunde. Unia-Mitglieder können ausserdem gratis Deutschkurse besuchen. Melde dich bei deinem Unia-Sekretariat.

Mehr zum GAV-Lehrgang für die Reinigung

Sauberkeit hat ihren Preis!

Trotz der Erfolge der Gewerkschaft sind die Löhne in der Reinigung immer noch zu tief. Der Reinigungsberuf muss weiter aufgewertet werden. Denn die Arbeit ist anspruchsvoll, körperlich anstrengend und für die ganze Gesellschaft ungemein wichtig. Damit wir weitere Erfolge haben, braucht es dich! Nur gemeinsam können wir mehr erreichen. Werde jetzt Unia-Mitglied und setze dich für gute Löhne und Arbeitsbedingungen ein.

Als Unia-Mitglied bekommst du einen grossen Teil des Berufsbeitrags zurück, den du für deinen Gesamtarbeitsvertrag bezahlt hast. Erfahre, wie das geht.