GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt und gilt für alle Reinigungsangestellten in der Deutschschweiz. Der GAV ist für die Arbeitnehmenden sehr wichtig: Mindestlöhne, Ferien, Arbeitszeit und vieles mehr wird darin festgelegt. Die Arbeitsbedingungen sind so besser, als wenn die Arbeitnehmenden allein verhandeln würden.

Mehr Lohn: Sauberkeit hat ihren Preis!

Seit der Einführung des GAV im Jahr 2004 sind die Mindestlöhne in der Reinigung Deutschschweiz um 35 Prozent gestiegen. Die Unia setzt sich dafür ein, dass diese Entwicklung weitergeht. Trotz der Erfolge der Gewerkschaft sind die Löhne in der Reinigung immer noch zu tief.

Der Reinigungsberuf muss weiter aufgewertet werden. Denn die Arbeit ist anspruchsvoll, körperlich anstrengend und für die ganze Gesellschaft ungemein wichtig.

Mindestlöhne 2024 für das Reinigungsgewerbe in der Deutschschweiz

Mindestlöhne für: Stundenlohn  Monatslohn (bei Festanstellung)
Unterhaltsreinigung I 20.80 3'785.60
Unterhaltsreinigung II 21.80 3'967.60
Spezialreinigung I 22.70 4'131.40
Spezialreinigung II 23.70 4'313.40
Spitalreinigung I 21.20 3'858.40
Spitalreinigung II 22.20 4’040.40
Fahrzeugreinigung I 22.50 4’095.00
Fahrzeugreinigung II 23.50 4’277.00
2-jährige Lehre (EBA) 22.00 4'004.00
3-jährige Lehre (EFZ) 24.75 4'504.50

Mehr Schutz dank GAV

In den letzten Jahren konnten dank dem GAV auch die Arbeitsbedingungen weiter verbessert werden. So erhalten beispielsweise Frauen 16 Wochen Mutterschaftsurlaub, ältere Arbeitnehmende bekommen eine Woche mehr Ferien und alle Arbeitnehmenden haben das Recht auf neun bezahlte Feiertage und einen 13. Monatslohn.

Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz 2022 bis 2025 (PDF)

Deine Rechte

  • Mindestlohn: Dein GAV legt Mindestlöhne fest. Der Mindestlohn gemäss deiner Lohnkategorie muss zwingend eingehalten werden.
  • Lohnzuschläge: Dir steht eine Feiertags- und Ferienentschädigung zu.
  • 13. Monatslohn: Du bekommst einen 13. Monatslohn, wenn du seit mindestens 3 Monaten im selben Betrieb arbeitest.
  • Arbeitszeit: Zeit, welche du für den Arbeitgeber verbringst, muss als Arbeitszeit erfasst und bezahlt werden. Abmachungen, dass pro Zimmer oder Gebäude eine bestimmte Zeit zur Verfügung steht, sind nicht zulässig.
  • Reisezeit: Wenn du für den Arbeitgeber reist, muss das als Arbeitszeit erfasst und bezahlt werden. Der Weg von dir zuhause zum vertraglich definierten Arbeitsort wird nicht bezahlt.
  • Mittagsentschädigung: Wenn du nicht immer am vertraglich festgehaltenen Ort und mehr als 6 Stunden arbeitest, hast du Anrecht auf eine Mittagsentschädigung von 16 Franken. (Diese Bestimmung gilt, wenn du in einem Betrieb mit mehr als 5 Angestellten arbeitest.)
  • Arbeitssicherheit: Du wirst auf Bestimmungen der Arbeitssicherheit geschult.

Kennst du deine Arbeitsbedingungen?

Die Bestimmungen des GAV müssen zwingend von allen Arbeitgebern eingehalten werden. Leider gibt es in der Reinigung zu viele Verstösse gegen den GAV. Das muss sich ändern!

Check deine Arbeitsbedingungen: Nimm an der Unia-Umfrage teil – gemeinsam verbessern wir die Arbeitsbedingungen in der Branche!

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Karriere und Weiterbildung

Die  Arbeitnehmenden in der Reinigung haben Zugang zu Sprachkursen in Deutsch und Französisch. Für Unia-Mitglieder sind diese Kurse gratis. Zusammen mit der Unia bietet die paritätische Kommission der Reinigung in der Deutschschweiz zudem einen kostenlosen GAV-Lehrgang an, in welchem fachliche Kenntnisse vermittelt werden. Nach Abschluss erhalten die Absolvierenden 1 Franken mehr Lohn pro Stunde.

GAV-Lehrgang für die Reinigung

Angestellte in Privathaushalten

Für Angestellte in Privathaushalten gelten andere Regelungen. Sie unterstehen nicht dem Gesamtarbeitsvertrag. Für sie gilt der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV Hauswirtschaft), in dem es lediglich einen zwingenden Mindestlohn gibt. Die weiteren Arbeitsbedingungen sind je nach Kanton in kantonalen NAV geregelt.

Infos in 9 Sprachen

Der Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigungsbranche 2022-2025 regelt die Arbeitsbedingungen in der Deutschschweiz. Diese Broschüre (PDF) bietet in 9 Sprachen das Wichtigste in Kürze zum aktuellen GAV:

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