Ausbaugewerbe für die Westschweiz

Bessere Arbeitsbedingungen
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Ausbaugewerbe der Westschweiz garantiert den 25'000 Angestellten im Westschweizer Ausbaugewerbe deutlich bessere Arbeitsbedingungen, als es die gesetzlichen Minimalbestimmungen (OR und Arbeitsgesetz) vorsehen. Dieser GAV besteht dank dem Einsatz der Unia-Mitglieder und -Vertrauensleute. Sie setzen sich für den Erhalt und für Verbesserungen des GAV ein.
Der Gesamtarbeitsvertrag ist für alle Betriebe der Westschweiz verbindlich. Mehr Informationen zu den Bestimmungen des GAV auf dem GAV-Service der Unia
Vergleich der Arbeitsbedingungen mit und ohne GAV:
Ohne GAV (OR, Gesetz) | Mit GAV-Ausbaugewerbe | |
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Lohn | Kein garantierter Mindestlohn | Garantierte Mindestlöhne, z.B. Berufsarbeiter 29 Fr. / Std. |
13. Monatslohn | Nein | Ja, 100% |
Ferien |
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Feiertage | 1 Tag (1. August) | 9 Tage bezahlt |
Bezahlte Absenzen | Keine |
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Wöchentliche Arbeitszeit | 50 Stunden |
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Samstagsarbeit | Bewilligt | Muss bewilligt werden |
Zuschläge |
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Lohn bei Krankheit | 100% 3 bis maximal 46 Wochen | 80% bis 2 Jahre (ab 3. Tag) |