Ausbaugewerbe für die Westschweiz

Ausbaugewerbe Westschweiz

Bessere Arbeitsbedingungen

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Ausbaugewerbe der Westschweiz garantiert den 25'000 Angestellten im Westschweizer Ausbaugewerbe deutlich bessere Arbeitsbedingungen, als es die gesetzlichen Minimalbestimmungen (OR und Arbeitsgesetz) vorsehen. Dieser GAV besteht dank dem Einsatz der Unia-Mitglieder und -Vertrauensleute. Sie setzen sich für den Erhalt und für Verbesserungen des GAV ein. 

Erneuerung des GAV: Unterzeichne die Petition!

Dieses Jahr wird der GAV neu verhandelt. Das ist die Gelegenheit, Verbesserungen zu erreichen. Unterschreibe jetzt dich Petition, um die fünf wichtigsten Forderungen zu unterstützen! Diese Forderungen werden wir in den Gesprächen mit den Arbeitgebern verteidigen.

Petition unterschreiben

Vergleich der Arbeitsbedingungen mit und ohne GAV

Der Gesamtarbeitsvertrag ist für alle Betriebe der Westschweiz verbindlich. Mehr Informationen zu den Bestimmungen des GAV auf dem GAV-Service der Unia.

  Ohne GAV (OR, Gesetz) Mit GAV-Ausbaugewerbe
Lohn Kein garantierter Mindestlohn Garantierte Mindestlöhne, z.B. Berufsarbeiter 29 Fr. / Std.
13. Monatslohn Nein Ja, 100%
Ferien
  • 25 Tage bis Alter 20
  • 20 Tage ab Alter 21
  • 25 Tage bis Alter 50
  • 30 Tage ab Alter 50
Feiertage 1 Tag (1. August) 9 Tage bezahlt
Bezahlte Absenzen Keine
  • Heirat 1 Tag
  • Umzug 1 Tag
  • Aushebung 1 Tag
  • Geburt eines Kindes 3 Tage
  • Todesfall in der Familie bis 3 Tage
Wöchentliche Arbeitszeit 50 Stunden
  • 41 Stunden durchschnittlich
  • 39 Stunden minimum
  • 45 Stunden maximum
Samstagsarbeit Bewilligt Muss bewilligt werden
Zuschläge
  • 0% Samstag
  • 50% Sonntag
  • 25% Nacht
  • 100% Samstag (ab 17 Uhr)
  • 100% Sonntag
  • 100% Nacht (ab 20 bis 6 Uhr)
Lohn bei Krankheit 100% 3 bis maximal 46 Wochen 80% bis 2 Jahre (ab 3. Tag)