Solidaritätsbeitrag MEM

Alle Unia-Mitglieder, die in einer dem GAV MEM angeschlossenen Vertragsfirma beschäftigt sind, haben das Recht auf Rückerstattung der Solidaritätsbeiträge.

Rückerstattung der Solidaritätsbeiträge in der Maschinenindustrie

Als Unia-Mitglied händigt dir dein Arbeitgeber den «Ausweis Solidaritätsbeiträge» aus. Dieser wird in den meisten Firmen der Lohnabrechnung von Januar oder Februar beigelegt. Ist dies nicht der Fall, kannst du den Ausweis beim Personalbüro beziehen.

Bei diesem Dokument handelt es sich um ein «Wertpapier». Es bestätigt, dass für das vorangegangene Jahr der Solidaritätsbeitrag von 60 Franken vom Lohn abgezogen wurde.

Zwischen 200 und 320 Franken zurück

Unia-Mitglieder, die während des ganzen Jahres Mitglied sind und in einer dem GAV MEM angeschlossenen Firma gearbeitet haben, erhalten je nach Höhe ihres Unia-Mitgliederbeitrags eine Rückerstattung zwischen 200 und 320 Franken. (Wenn die Mitgliederbeiträge höher als 370 Franken sind.)

Wichtig: Bei Verlust des persönlichen «Ausweises Solidaritätsbeiträge» gibt es keinen Ersatz, d.h. keine Rückerstattung mehr!

Ausweis bis spätestens 31. Dezember einlösen!

Alle Unia-Mitglieder können den «Ausweis Solidaritätsbeiträge» persönlich auf dem für sie zuständigen Unia-Sekretariat abgeben oder per Post zustellen (unbedingt Postscheck- oder Bankkonto angeben).

Dein Unia-Sekretariat ist für dich da

Bei Problemen in dieser Angelegenheit melde dich umgehend beim zuständigen Sekretariat ihrer Unia-Region/Sektion oder beim Unia-Zentralsekretariat in Bern.