Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) gewährt einen Ersatz bei Erwerbsausfall. Die Arbeitslosenkassen (ALK) zahlen diesen aus. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) unterstützen bei der Stellensuche und kontrollieren, ob Sie die Vorschriften einhalten.

Wer in der Schweiz arbeitslos wird oder aus anderen Gründen Anrecht auf Erwerbsersatz hat, hat mit der ALV, ALK und RAV zu tun. Die folgende Grafik zeigt, wie diese zusammenhängen.

ALV, ALK, RAV auf einen Blick

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eine obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende. Sie gewährt einen Ersatz bei Erwerbsausfall. In der Schweiz sind Arbeitnehmende im Angestelltenverhältnis automatisch bei der ALV versichert.

Die Beträge werden vom Lohn abgezogen, dabei tragen Arbeitnehmende und Arbeitgeber je die Hälfte des Betrages. Selbstständige zahlen keine ALV-Beiträge und sind nicht versichert.

Zu Erwerbsausfall zählen Arbeitslosigkeit, Schlechtwetterentschädigungen (zum Beispiel auf dem Bau), Kurzarbeit sowie bei Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeber.

Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hat, wer innerhalb von zwei Jahren mindestens 12 Monate in der Schweiz angestellt war. Um Ihren Anspruch auf geltend machen zu können, müssen Sie:

  • ganz oder teilweise arbeitslos sein (als «teilweise arbeitslos» gilt, wer eine Teilzeitstelle hat und eine Vollzeitstelle sucht),
  • einen Mindestausfall von zwei Arbeitstagen und eine Lohneinbusse vorweisen können,
  • Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben,
  • die obligatorische Schulzeit zurückgelegt und das Rentenalter noch nicht erreicht haben,
  • innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Erstanmeldung mindestens 12 Monate Beitragszeit nachweisen können,
  • vermittlungsfähig sein; das heisst bereit, in der Lage und berechtigt sein, eine Arbeit anzunehmen und
  • die Kontrollvorschriften des RAV einhalten.

Versicherte erhalten von den Arbeitslosenkassen eine Arbeitslosenentschädigung, sogenannte Taggelder. Diese betragen in der Regel 70 Prozent des versicherten Lohnes. In den folgenden speziellen Fällen erhalten Sie 80 Prozent:

  • Bei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern
  • Wenn Ihr versicherter Verdienst 3'797 Franken nicht übersteigt
  • Falls Sie eine Invalidenrente beziehen (Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent)

Basis zum Berechnen der Taggelder ist Ihr Einkommen der letzten sechs Monate.

In der Regel sieht das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) eine maximale Bezugsdauer von zwei Jahren vor. Diese beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Je nach Situation haben Sie Anspruch auf folgende maximale Taggelder:

Beitragszeit
(in Monaten)
Alter / UnterhaltspflichtBedingungenTaggelder
12 bis 24bis 25 ohne Unterhaltspflicht 200
12 bis < 18ab 25 260
12 bis < 18mit Unterhaltspflicht 260
18 bis 24ab 25 400
18 bis 24mit Unterhaltspflicht 400
22 bis 24ab 55 520
22 bis 24ab 25Bezug einer Invalidenrente, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% entspricht520
22 bis 24mit UnterhaltspflichtBezug einer Invalidenrente, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% entspricht520
Beitragsbefreit  90

(Quelle: «Leitfaden für versicherte Arbeitslose», Ausgabe 2021)

Werden Sie während der letzten vier Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos, erhalten Sie weitere 120 Taggelder. Zudem verbessern seit 1. Juli 2021 die Überbrückungsleistungen (ÜL) die Situation von arbeitslosen und ausgesteuerten älteren Personen.

Die Arbeitslosenkasse klärt Ihre Anspruchsberechtigung ab und zahlt Ihre Arbeitslosenentschädigung monatlich aus. Sie können frei wählen, welche Arbeitslosenkasse Sie wollen, sind aber während der Rahmenfrist an sie gebunden. Ihre Wohngemeinde händigt Ihnen eine Liste mit den öffentlichen und privaten Arbeitslosenkassen in Ihrem Kanton aus.

Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, müssen Sie der gewählten Arbeitslosenkasse folgende Dokumente vorlegen:

  • Das Formular «Antrag auf Arbeitslosenentschädigung»
  • Eine Kopie Ihrer Anmeldeunterlagen beim RAV
  • Die Arbeitgeberbescheinigungen der letzten zwei Jahre

Reichen Sie alle nötigen Dokumente immer so früh wie möglich und vollständig ausgefüllt ein, damit Ihre Arbeitslosenkasse die Höhe Ihrer Entschädigung so schnell wie möglich festlegen und auszahlen kann.

Die Unia Arbeitslosenkasse ist die grösste Arbeitslosenkasse der Schweiz. Sie erbringt folgende Leistungen gemäss dem Arbeitslosenversicherungs- und Insolvenzgesetz (AVIG):

  • Anspruch abklären
  • Arbeitslosenentschädigung monatlich auszahlen
  • Die vom RAV bewilligten arbeitsmarktlichen Massnahmen bezahlen
  • Versicherte rund um die Arbeitslosenversicherung beraten

Im Fall einer Kündigung sind Sie verpflichtet, bereits während der Kündigungsfrist eine Stelle zu suchen. Tun Sie das nicht, riskieren Sie, dass Ihnen Taggelder gestrichen werden. Bewahren Sie Ihre Bewerbungen und Absageschreiben auf, denn Sie brauchen Sie später als Nachweis Ihrer Arbeitsbemühungen.

Melden Sie sich zudem rasch beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Ihrer Wohngemeinde an. Für die Anmeldung nehmen Sie folgende Dokumente mit:

  • AHV/IV-Ausweis oder Krankenversicherungskarte
  • Amtlicher Personenausweis
  • Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis
  • Das Kündigungsschreiben, Zeugnisse der letzten Arbeitgeber, Bescheinigungen über Aus- und Weiterbildung sowie den Nachweis Ihrer Arbeitsbemühungen

Die RAV sind auf den Arbeitsmarkt, Stellenvermittlung und Arbeitslosigkeit spezialisiert. Hier finden arbeitslose Personen, die ein Stelle suchen, Ansprechpersonen. Aber auch Arbeitgeber, die freie Stellen haben, werden beraten. Ziel der RAV ist es, stellenlose Personen so rasch wie möglich wieder ins Arbeitsleben einzugliedern.

Haben Sie sich beim RAV angemeldet, werden Sie zuerst an einen Informationstag eingeladen. Dort erklärt man Ihnen die Abläufe sowie Ihre Rechte und Pflichten.

Später werden Sie einer RAV-Personalberaterin oder einem RAV-Personalberater zugewiesen. Sie treffen sich regelmässig und nehmen eine berufliche Situationsanalyse vor. Diese dient als Grundlage für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Dabei helfen Ihnen auch gezielte Weiterbildungskurse oder Beschäftigungsprogramme, die Sie für den aktuellen Arbeitsmarkt qualifizieren. Zudem definieren Sie die mit Ihrer Ansprechperson die Anzahl Bewerbungen, die Sie monatlich schreiben müssen.

Wichtige Adressen