Ein Kellner von hinten mit einem Tablett voller Getränke.

Arbeiten im Stundenlohn ist ein steigender Trend, doch die Angestellten haben dadurch Ende Monat mal mehr, mal weniger Geld auf dem Konto. Es ist deshalb wichtig, dass Arbeitnehmende im Stundenlohn ihre Rechte kennen. Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten.

Arbeit im Stundenlohn nimmt massiv zu

Die Flexibilisierung der Arbeitszeit betrifft alle Branchen. Flexibilität kann für Arbeitnehmende positive Aspekte haben, wie Gleitarbeitszeit oder Zeitautonomie. Für viele Arbeitnehmende wirkt sie sich jedoch negative aus, denn es handelt sich oft um einseitige Flexibilität. Hauptsächlich bestimmt der Arbeitgeber die Arbeitszeit. Folglich profitiert auch vor allem er von solchen Situationen. Die Arbeitnehmenden dagegen können ihr Leben längerfristig kaum mehr planen. Berufs- und Privatleben unter einen Hut zu bringen, wird zum Balanceakt.

Arbeiten Sie im Stundenlohn? Hier beantworten wir Fragen rund um den Stundenlohn.

Welche Vertragsarten gibt es für Arbeit im Stundenlohn?

In diesen Verträgen garantiert der Arbeitgeber weder eine bestimmte Anzahl Arbeitsstunden noch einen klar definierten Einsatzplan. Selbst das Auszahlen eines fixen Grundlohns bleibt für den Arbeitnehmer eine stete Unsicherheit. Nicht einmal das Bereitstellen von Arbeit wird garantiert. Einsatzzeiten und Löhne können deshalb von Monat zu Monat variieren. In den meisten Fällen sind diese Verträge nichts anderes als Verträge für Arbeit auf Abruf.

Diese Verträge sehen eine durchschnittliche wöchentliche, monatliche oder eventuell auch jährliche Arbeitszeit vor – ohne Garantie auf Arbeit und ohne Garantie, dass diese durchschnittliche Gesamtarbeitszeit erreicht wird. Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmenden je nach Bedürfnis des Betriebes in gewissen Monaten Vollzeit arbeiten müssen und in anderen Monaten wiederum überhaupt nicht. Der Lohn ist von der Anzahl effektiv geleisteter Arbeitsstunden abhängig, schwankt also von Monat zu Monat. Meistens können die Arbeitnehmenden nicht mitbestimmen, wie viel sie arbeiten. Sie haben auch keinen Einfluss darauf, wann sie frei erhalten, zum Beispiel um die enorme Anzahl Stunden zu kompensieren, die sie vorgearbeitet haben. In den meisten Fällen sind auch diese Verträge nichts anderes als Verträge für Arbeit auf Abruf!

Obwohl sie einen fixen Lohn garantieren, sind diese Verträge problematisch,

  • wenn die Arbeitnehmenden systematisch weniger als die vertraglich vorgesehene Anzahl Stunden arbeiten können. Dies verursacht Stress;
  • wenn die Arbeitnehmenden mehr als vorgesehen arbeiten müssen. Die Überstunden werden oftmals nicht ausbezahlt, sondern können später kompensiert werden. Bei der Festlegung des Zeitpunkts überwiegen wiederum die Interessen des Arbeitgebers.

Das Gesetz verpflichtet Ihren Arbeitgeber, Sie spätestens einen Monat nach Stellenantritt in schriftlicher Form über Lohn und wöchentliche Arbeitszeit zu informieren. Die Stunden, die ohne Verschulden des Arbeitnehmers nicht gearbeitet werden konnten, müssen bei einer Kündigung nicht nachgeholt werden. Des Weiteren kann der Arbeitgeber im Falle einer Kündigung auch nicht den Lohn kürzen.

Welches sind meine Rechte, wenn ich im Stundenlohn oder auf Abruf arbeite?

Gemäss Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (Art. 69 Abs. 1 ArGV1) sind die Arbeitszeiten in der Regel mindestens zwei Wochen im Voraus bekannt zu geben. Die Arbeitszeiten sollten nur ausnahmsweise und nur in Notfällen geändert werden.

Bestehen Sie auf Ihre Rechte! Verlangen Sie die Bekanntgabe der Arbeitszeiten mindestens zwei Wochen im Voraus!

Wenn Sie im Arbeitsplan eingeteilt sind und Ihr Arbeitgeber dennoch auf Ihren Arbeitseinsatz verzichtet, haben Sie trotzdem Anspruch auf Ihren Lohn. Das gilt auch für den Fall, dass er Sie mangels Arbeit früher als vorgesehen nach Hause schickt.

Habe ich Anspruch auf bezahlte Ferien?

Wenn Sie im Stundenlohn bezahlt werden, erhalten Sie während Ihrer Ferien keinen Lohn. Zu Ihrem Stundenlohn muss jedoch ein Ferienzuschlag dazugerechnet werden. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen also zusätzlich zum Basisstundenlohn folgenden Zuschlag bezahlen:

+ 8,33% bei einem Anspruch auf vier Wochen
+ 10,64% bei einem Anspruch auf fünf Wochen Ferien

Ihr Arbeitgeber darf Ihre Ferienentschädigung nicht direkt in den Stundenlohn einbauen. Ihr Vertrag und Ihre Lohnabrechnung müssen zwingend wie folgt aufgeteilt sein:

Stundenlohn bruttoCHF 22.90
Ferienentschädigung 8,33%CHF   1.91
TotalCHF 24.81

Bei unregelmässiger Arbeitszeit im Stundenlohn ist es zulässig, die Ferien durch einen Lohnzuschlag abzugelten. Die Arbeitnehmenden erhalten ihre Ferienentschädigung in diesem Fall monatlich ausbezahlt. Eigentlich sollten sie dieses Geld für die Ferien beiseitelegen. Die Realität sieht anders aus. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Bei den oft tiefen Löhnen wird alles Geld gebraucht, um bis Ende Monat über die Runden zu kommen.

Folglich machen viele Arbeitnehmende im Stundenlohn weniger Ferien als ihre Kolleginnen und Kollegen mit festem Monatslohn. Dabei würden gerade Arbeitnehmende im Stundenlohn genügend Erholung brauchen, denn die Ungewissheit, wie der nächste Lohn aussieht, führt zu zusätzlichem Stress.

Auch für die Angestellten im Stundenlohn müssen die Arbeitgeber Ferien einplanen. Während dieses Zeitraums stehen die Arbeitnehmenden dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung. Die Ferien dienen dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Sie müssen sich erholen können.

Selbst wenn die Ferien also mit einem Stundenlohnzuschlag abgegolten werden, sind die Arbeitgeber verpflichtet, darauf zu achten, dass ihre Arbeitnehmenden regelmässig Ferien beziehen.

Wenn der Arbeitgeber die nötigen Schritte nicht unternommen hat, damit der Arbeitnehmende seine Ferien auch wirklich beziehen kann, darf der Arbeitnehmende bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses verlangen, dass die Ferien nochmals vollumfänglich bezahlt werden. Die Unia kann Sie bei der Einforderung dieses Rechts unterstützen.

Habe ich Anspruch auf bezahlte Feiertage?

Der Anspruch auf eine Feiertagsentschädigung für das Personal im Stundenlohn ist nicht immer garantiert. Wenn Arbeitnehmende jedoch an fixen Tagen arbeiten, haben sie einen Anspruch auf einen bezahlten Feiertag, wenn dieser auf den fixen Arbeitstag fällt.

In der Schweiz werden die gesetzlichen Feiertage und die Tage, die wie gesetzliche Feiertage behandelt werden, mit Ausnahme des 1. August, durch die Kantone bestimmt. Der Neujahrstag, die Auffahrt und der Weihnachtstag sind die einzigen Feiertage, die in allen Kantonen als gesetzliche Feiertage gelten. Die gesetzlichen Feiertage finden Sie auf der Website des jeweiligen Kantons.

Habe ich Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub?

Auch wenn Sie im Stundenlohn arbeiten, haben Sie nach der Geburt Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen, unter der Bedingung, dass Sie

  • in den neun Monaten vor der Geburt AHV-Beiträge bezahlt haben und
  • in dieser Zeit während mindestens fünf Monaten berufstätig waren.

Sie erhalten 80% Ihres Durchschnittslohns.

Schwangere Frauen und stillende Mütter geniessen einen besonderen Schutz. Sie dürfen beispielsweise während der ganzen Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt nicht entlassen werden.

Zudem dürfen sie von den Arbeitgebern ab dem 6. Schwangerschaftsmonat nicht länger als vier Stunden pro Tag für Arbeit eingesetzt werden, bei der sie stehen müssen; für die verbleibende Zeit muss ihnen Arbeit angeboten werden, bei der sie sitzen können. Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage, eine gleichwertige Arbeit anzubieten, die im Sitzen erledigt werden kann, hat die Arbeitnehmerin das Recht, zu Hause zu bleiben und für die Stunden, die die vier Stunden Arbeit im Stehen übersteigen, 80% ihres Durchschnittslohns zu beziehen.

Längerer Mutterschaftsurlaub dank Gesamtarbeitsverträgen

Die meisten Gesamarbeitsverträge (GAV) sehen einen längeren Mutterschaftsurlaub und / oder eine höhere Lohndeckung vor.

Was geschieht, wenn ich krank werde?

Sie sind demzufolge abgesichert und haben grundsätzlich Anspruch auf:

  • 80% Ihres Lohns während maximal 720 beziehungsweise 730 Tagen innerhalb von 900 Tagen.
  • Die Entschädigung entspricht 80% Ihres durchschnittlichen Verdienstes der letzten zwölf Monate.
  • Die Prämie für die Krankentaggeldversicherung wird in der Regel zu gleichen Teilen von Ihrem Arbeitgeber und Ihnen selbst bezahlt.

Um zu wissen, ob und in welchem Umfang Sie gegen Erwerbsausfall infolge Krankheit versichert sind, müssen Sie in Ihrem Vertrag und in Ihrer Lohnabrechnung nachsehen.

Zur Veranschaulichung dient das folgende Lohnabrechnungsbeispiel:

Stundenlohn bruttoCHF 22.90
Ferienentschädigung 8,33%CHF   1.91
Feiertagsentschädigung 2,27%*CHF   0.52
Total Stundenlohn bruttoCHF 25.33
Abzüge 
AHV/IV/EO-Abzug 5,125%CHF   1.25
ALV-Abzug 1,1%CHF   0.28
Prämie Krankentaggeld 1,3%**CHF   0.33
Stundenlohn nettoCHF 23.42

* Forderung der Unia
** Der Abzug (Lohnprozente) kann je nach Versicherung variieren.

Sie sind deshalb nur teilweise abgedeckt. Vorausgesetzt, dass Ihr Vertrag länger als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate abgeschlossen wurde, haben Sie Anspruch auf den vollen Lohn (100%), jedoch nur während einer sehr beschränkten Zeit. Die Zeitdauer hängt von Ihren Dienstjahren ab, der Erwerbsausfall wird aufgrund Ihres durchschnittlich bezogenen Lohnes der letzten zwölf Monate berechnet.

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit erfolgt über mindestens:

  • im 1. Jahr: drei Wochen
  • im 2. Jahr: einen Monat
  • im 3. und im 4. Jahr: zwei Monate
  • vom 5. bis zum beendigten 9. Jahr: drei Monate

Der Lohnanspruch steigt mit der Anzahl Dienstjahre. Die Angaben entsprechen der Berner Skala, die Lohnfortzahlung nach Basler oder Zürcher Skala kann leicht abweichen.

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen die Lohnfortzahlung während des Arbeitsausfalls nicht verweigern, auch nicht unter dem Vorwand, er hätte Sie ohnehin nicht mehr beschäftigen wollen. Und noch weniger kann er Sie zwingen, während Ihres Arbeitsausfalls Ferien zu beziehen. Dasselbe gilt auch bei unfallbedingter Abwesenheit.

Was geschieht, wenn ich einen Unfall habe?

Gegen Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg sind Arbeitnehmende obligatorisch über den Arbeitgeber versichert. Wenn Sie mindestens acht Stunden wöchentlich arbeiten, sind Sie über den Arbeitgeber auch gegen Nichtbetriebsunfälle versichert.

Wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, sollten Sie Nichtberufsunfälle bei Ihrer Krankenversicherung einschliessen.

Sparen Sie nicht bei dieser Ausgabe, denn es lohnt sich nicht!

Was geschieht, wenn ich invalid werde?

Beträgt Ihr Invaliditätsgrad 40% oder mehr, haben Sie Anspruch auf eine IV-Rente.

Sie haben ebenfalls Anspruch auf eine Invalidenrente Ihrer Pensionskasse, vorausgesetzt Sie haben Beiträge in die 2. Säule (BVG) entrichtet. Dazu muss Ihr Bruttomindestjahreslohn beim gleichen Arbeitgeber Fr. 21'330.– (2019) betragen. Erst ab diesem Grenzbetrag sind Beiträge
obligatorisch.

Bedingungen für den Bezug einer BVG-Invalidenrente (siehe BVG, 2. Säule)

Was geschieht bei meiner Pensionierung?

Sie sind obligatorisch bei der AHV versichert. Der Anspruch auf eine Altersrente beginnt für Frauen mit dem zurückgelegten 64. Altersjahr und für Männer mit dem zurückgelegten 65. Altersjahr. Die Höhe der Rente hängt von der Anzahl Ihrer Beitragsjahre sowie von Ihrem Einkommen ab.

Fehlende AHV-Beitragsjahre vermeiden

Achten Sie darauf, dass Sie keine fehlenden AHV-Beitragsjahre haben. Das kann zum Beispiel geschehen, wenn Sie Ihre Berufstätigkeit aufgeben, um sich der Kindererziehung (Betreuungsgutschriften!) zu widmen, oder wenn Sie eine Zusatzausbildung absolvieren.

Sie haben ebenfalls Anspruch auf eine BVG-Rente Ihrer Pensionskasse, vorausgesetzt Sie haben Beiträge in die 2. Säule entrichtet. Dazu muss Ihr Bruttomindestjahreslohn beim gleichen Arbeitgeber CHF 22'050.– (2023) betragen. Ab dieser Einkommenshöhe sind Beiträge obligatorisch.

Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der Beiträge zu bezahlen. Wenn Ihr Einkommen stark schwankt, wird die Pensionskasse in der Regel warten, bis Sie die Einkommenshöhe von CHF 22'050.– erreicht haben, und ab dann Beiträge einziehen. Es sei denn, das Einkommen von über CHF 22'050.– sei bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart worden. In diesem Falle sind die BVG-Beiträge ab Beginn zu bezahlen.

Einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen

Setzen Sie sich dafür ein, dass Sie einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen werden, sonst besteht die Gefahr, dass Sie bei der Pensionierung oder bei Invalidität in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die BVG-Beiträge sind hoch. Es ist jedoch eine Investition, die Ihnen bei der Pensionierung oder im Fall von Invalidität ein angemessenes Einkommen sichert.

Kann mich mein Arbeitgeber fristlos entlassen, indem er mich einfach nicht mehr kontaktiert?

Wenn Sie im Stundenlohn bezahlt werden und einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, gelten die ordentlichen vertraglichen Kündigungsfristen. Ein Arbeitgeber darf Ihnen deshalb nicht von einem Tag auf den andern keine Arbeit mehr geben. Umgekehrt dürfen Arbeitnehmende ebenfalls nicht von einem Tag auf den andern ihre Stelle aufgeben! Wenn im Arbeitsvertrag oder im GAV nichts anderes festgelegt ist, muss die kündigende Person (Arbeitgeber und Arbeitnehmende gleichermassen) folgende Kündigungsfristen einhalten:

  • in der Probezeit: sieben Tage
  • im 1. Dienstjahr: einen Monat, auf Ende eines Monats
  • vom 2. bis zum 9. Dienstjahr: zwei Monate, auf Ende eines Monats
  • nach dem 9. Dienstjahr: drei Monate, auf Ende eines Monats

Lohn während der Kündigungsfrist

Während der Kündigungsfrist haben Sie Anrecht auf Ihren Lohn (Durchschnitt der letzten zwölf Monate), selbst wenn Sie nicht arbeiten müssen.

Was tun, wenn meine Arbeitsstunden abnehmen?

Wenn Ihr Arbeitsvertrag noch besteht und Ihnen Ihr Arbeitgeber nach einer gewissen Zeit regelmässiger Beschäftigung plötzlich keine Arbeit mehr gibt, haben Sie das Recht, sich arbeitslos zu melden. So können Sie den temporären Verdienstausfall ausgleichen, auch wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag nicht gekündigt haben. Dies ist jedoch nur möglich, sofern Ihre Arbeitszeit relativ regelmässig war, d. h. nie stärker geschwankt hat als ± 10% in den letzten sechs Monaten oder ± 20% in den letzten zwölf Monaten.

Ein Beispiel:

  • Sie haben während sechs Monaten durchschnittlich 30 Stunden pro Woche gearbeitet, und
  • die Schwankungen Ihrer Arbeitszeit von ± 10 % entsprechen 27 bis 33 Stunden pro Woche.

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie in der Folge nur noch für 10 Stunden pro Woche beschäftigt, können Sie sich bei der Arbeitslosenkasse anmelden, um den Lohnausfall für die fehlenden Stunden auszugleichen (Differenz zwischen der effektiv gearbeiteten Zeit und der üblichen Arbeitszeit).

Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenkasse verlieren

Ihre Arbeitszeit sollte so regelmässig wie möglich sein. Wenn sie stark schwankt, verlieren Sie unter Umständen den Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenkasse. Dies ist der Fall, wenn die Schwankungen im Verlaufe der letzten sechs Monate mehr als 10% betrugen (wenn Sie also gemäss obigem Beispiel einmal weniger als 27 Stunden oder mehr als 33 Stunden gearbeitet haben). Fordern Sie deshalb möglichst regelmässige Arbeitszeiten!

Wenn Ihre Arbeitszeiten stark schwanken und Ihr Arbeitgeber Sie beispielsweise nicht mehr oder viel weniger einsetzt, müssen Sie schriftlich von ihm verlangen, dass er Ihnen Arbeit gibt. Verweigert er dies, fordern Sie die Bezahlung des Durchschnittslohns, den Sie in den letzten zwölf Monaten erzielt haben. Lassen Sie sich von der Unia bei den einzuleitenden Schritten helfen. Sie müssen weder die Abnahme noch das gänzliche Wegfallen von Arbeit akzeptieren. Der Arbeitgeber darf Ihnen nicht zugewiesene Arbeitsstunden auch nicht vom Feriensaldo abziehen.

Die Unia berät Sie

Kommt Ihr Arbeitgeber Ihrer Forderung nicht nach, können Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen und sich arbeitslos melden. Ziehen Sie vorher die Unia bei, um zu überprüfen, ob Sie wirklich Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenkasse haben.

 

Habe ich Ansprüche auf Arbeitslosenentschädigung bei Vertragskündigung?

Wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt haben, müssen Sie sich sofort bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) Ihrer Region als arbeitslos anmelden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie Entschädigungen, die 70% oder 80% Ihres Durchschnittslohns der letzten sechs oder zwölf Monate Ihrer Berufstätigkeit entsprechen. Wenn Sie eine Arbeitslosenkasse brauchen, wenden Sie sich an die Unia-Arbeitslosenkasse.

Während der Kündigungsfrist muss Ihr Arbeitgeber Ihnen weiterhin Arbeit geben. Umgekehrt sind Sie verpflichtet, ihm Ihre Dienste zu offerieren. Wenn er Sie von der Arbeitspflicht befreit oder Ihnen einfach keine Arbeit mehr gibt, ist er trotzdem verpflichtet, Ihnen den Lohn zu bezahlen, der Ihrem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate entspricht.

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