Betreuerinnen in Privathaushalten unters Arbeitsgesetz stellen!

Über 60 Teilnehmende aus der ganzen Schweiz nahmen heute an der nationalen Branchenkonferenz Pflege und Betreuung der Unia teil. Die Anwesenden fordern, dass Angestellte in Privathaushalten vom Arbeitsgesetz geschützt werden sowie griffige Massnahmen gegen ausbeuterische Personalvermittlungsplattformen.

Über 60 Personen aus der Pflege- und Betreuungsbranche diskutierten an der heutigen Branchenkonferenz der Unia über die Arbeitsbedingungen der Betreuer/innen in Privathaushalten.

Betreuer/innen in Privathaushalten zu wenig anerkannt

Die Arbeitnehmenden im Bereich der 24-Stunden-Betreuung leisten einen wichtigen Beitrag an die menschenwürdige Betreuung älterer Menschen. Sie ermöglichen ihnen, weiter in ihrer gewohnten Umgebung zu leben, statt schmerzlich aus ihrem Umfeld herausgerissen zu werden. Gute Betreuungsarbeit ist von unschätzbarem Wert - aber meistens ist sie zu wenig anerkannt.

Normalarbeitsverträge reichen nicht

Der Bundesrat hat im Juni vergangenen Jahres beschlossen, diesen Sektor, der zwischen 10'000 bis zu über 30'000 Personen beschäftigt, durch kantonale Normalarbeitsverträge (NAV) zu regulieren. Zu diesem Zweck hat er die Erarbeitung eines Modells zuhanden der Kantone in Auftrag gegeben. Die heutige Versammlung der Branchendelegierten Pflege und Betreuung der Gewerkschaft Unia erachten das als absolut ungenügend. Mit dem NAV-Modell sind die Kantone nicht verpflichtet, die vom Bund vorgeschlagenen Bestimmungen, auch wirklich umzusetzen. Ausserdem kann mit einem persönlichen Arbeitsvertrag von den Bestimmungen abgewichen werden.

Unterstellung der Betreuungsarbeit in Privathaushalten unter das Arbeitsgesetz

Für die Unia-Delegierten der Pflege- und Betreuungsbranche fordern die  Unterstellung der Betreuungsarbeit unter das Arbeitsgesetz, denn:

  • die 24-Stunden-Betreuung von älteren und gebrechlichen Menschen ist eine Berufstätigkeit wie jede andere auch. Die Beschäftigten haben ein Recht auf den gleichen Schutz wie alle Arbeitnehmenden.
  • es darf nicht sein, dass in diesem typisch weiblichen Sektor alles auf Kosten der Frauen und insbesondere der Migrantinnen gehen soll. Das ist einmal mehr eine inakzeptable Geschlechterdiskriminierung. Wenn der Schutz dieser Frauen im Übrigen nur auf einem kantonalen NAV beruht, wird die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen aus dem ratifizierten Übereinkommen 189 der ILO über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte nicht erfüllen.
  • unehrliche Unternehmen profitieren von diesem rechtlichen Vakuum, um Beschäftigte auszubeuten und ihren eigenen Profit zu maximieren.

Die Delegierten rufen deshalb den Nationalrat und den Ständerat dazu auf, alle politischen Vorstösse für eine Unterstellung der Betreuungsarbeit in Privathaushalten unter das Arbeitsgesetz zu unterstützen!  Sie verlangen ausserdem vom Bund, dass er die nötigen Mittel einsetzt, um wirksam gegen ausbeuterische Arbeitsvermittlungsplattformen vorzugehen.