Sozialversicherungsgericht Zürich fällt Grundsatzurteil zu Uber-Fahrer:innen

Uber wird nicht müde zu behaupten, dass seine Fahrer:innen nicht vom amerikanischen Taxi-Dienst angestellt sondern selbstständig seien. Doch seit Jahren verliert Uber mit dieser Argumentation immer wieder vor Gericht. So auch am 20. Dezember 2021, als das Zürcher Sozialversicherungsgericht in einem Verfahren gegen die Sozialversicherungsanstalt SVA Zürich und gleich in vier Verfahren gegen die SUVA entsprechende Beschwerden von Uber abwies.

Uber schuldet ihren Arbeitnehmer:innen somit seit 2013 Sozialversicherungsbeiträge. Das Gericht hielt in einem Grundsatzurteil fest: Uber-Fahrer:innen sind Angestellte. Die Unia begrüsst diesen Entscheid mit Signalwirkung für die gesamte Plattform-Wirtschaft.

Das Sozialversicherungsgericht Zürich hat am 20. Dezember 2021 vier Beschwerden von Uber gegen die Suva abgewiesen. In einer ganzen Reihe von Verfügungen hatte die Suva zuvor entschieden, dass für Uber tätige Fahrer:innen unselbständig sind und Uber für diese entsprechend Sozialversicherungsbeiträge schulde. Begründet hat die Suva ihren Entscheid unter anderem mit dem offensichtlichen Unterordnungsverhältnis der Fahrer:innen gegenüber Uber, der Weisungsbefugnis des Unternehmens und der klaren Aussenwahrnehmung der Fahrer:innen als Uber-Angestellte.

Gleichentags wies das Gericht eine Beschwerde von Uber B.V. und Rasier Operations B.V. gegen die SVA Zürich ab. Die SVA Zürich forderte von Uber für das Jahr 2014 Sozialversicherungsbeiträge plus Verzugszinsen in der Höhe von rund 5,2 Millionen Franken. In diesem Urteil kam das Gericht mit analoger Begründung zum Schluss, dass die beiden Beschwerdeführer Arbeitgeber seien.

In seinen Grundsatzurteilen bestätigt das Sozialversicherungsgericht Zürich vorangegangene Einschätzungen von Behörden wie der Suva und der SVA, Einschätzungen vom Kanton Genf oder das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Waadt vom 23. April 2020, als ein Chauffeur und Unia-Mitglied wegen einer missbräuchlichen Kündigung geklagt hatte.

Kantone müssen Vorgaben durchsetzen und Uber muss handeln

Die Unia begrüsst das klare Urteil aus Zürich und fordert die Kantone auf, nun endlich ihre Verantwortung gegenüber den Fahrer:innen wahrzunehmen. Die kantonalen Arbeitsämter müssen einerseits die Einhaltung des Arbeitsgesetzes durch Uber durchsetzen und andererseits sicherstellen, dass Uber die Sozialversicherungsbeiträge seiner Angestellten korrekt abrechnet und diese nicht – wie aufgrund des nun vorliegenden Urteils zu vermuten ist – wie bis anhin de facto schwarz beschäftigt. Nach Berechnungen der Unia schuldet Uber seinen Tausenden Fahrer:innen in der Schweiz für die Periode 2013-2021 mehrere Hundert Millionen Franken.

Die Unia fordert Uber auf, nun die teuren juristischen Verfahren einzustellen und seine Arbeitnehmenden ordentlich anzustellen.

Urteil mit Signalwirkung für die Plattform-Wirtschaft

Dieses Urteil hat Signalwirkung für alle Unternehmen, welche Aufträge digital an ihre Arbeitnehmenden vermitteln. Nicht grundlos spricht man im Zusammenhang mit der Plattform-Wirtschaft auch von «Uberisierung». Die Behörden müssen nun das illegale Uber-Modell stoppen und dafür sorgen, dass alle Angestellten entsprechend entlöhnt und versichert werden. Es braucht generell einen besseren Schutz für Arbeitnehmende gegen diese neuen Formen von Ausbeutung.

Neben entschiedenem und koordiniertem Handeln auf allen Ebenen braucht es eine Aktualisierung von Gesetzesgrundlagen, damit ein effektiver Arbeitnehmer:innenschutz möglich ist, z.B. eine Umkehr der Beweispflicht. Es braucht eine grundsätzliche Vermutung der Unselbständigkeit, bis eine Firma, resp. eine Arbeitnehmerin den Behörden das Gegenteil darlegen konnte.