Arbeiten rund um die Uhr? Nein Danke!

Die WAK-S greift die Gesundheit der Arbeitnehmenden frontal an: Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen sowie das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit sollen für weite Kreise von Arbeitnehmenden abgeschafft werden. Das ist nichts anderes als eine Aushöhlung des Arbeitsgesetzes und ein gefährliches Spiel mit der Gesundheit der Arbeitnehmenden. Sollte das Parlament an der Vorlage in dieser Form festhalten, wird sie die Unia mit allen Mitteln bekämpfen.

Mit der Wiederaufnahme der Arbeit an der Parlamentarischen Initiative Graber schafft die WAK-S einen gefährlichen Präzedenzfall: Die Vorlage will die Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes, insbesondere zu Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten, namentlich auch das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit, abschaffen. Arbeiten rund um die Uhr und permanente Erreichbarkeit sind die Folge. Betroffen davon wäre eine ungenügend definierte Personengruppe: «Fachspezialist:innen» mit «grosser Autonomie», einem «höheren Bildungsabschluss», die u.A. «Dienstleistungen im Bereich Beratung» anbieten. Das sind unklare Rechtsbegriffe, die kaum kontrolliert werden und unter die eine Vielzahl Arbeitnehmende fallen können, etwa Detailhandelsspezialistinnen, Bau-Poliere, Chefbäcker:innen oder Fachpersonen in der Langzeitpflege.

Bürgerlicher Feldzug gegen den Schutz des Gesetzes

Der Vorschlag sieht vor, dass Angestellte schriftlich vereinbaren können, vom Arbeitsgesetz ausgeschlossen zu werden. Das ist nicht nur eine absurde, sondern gefährliche Idee. Dieses Schutzniveau muss unbedingt erhalten bleiben, legt das Schweizer Gesetz doch nur Mindeststandards fest. Der vorliegende Vorschlag öffnet Tür und Tor für eine gefährliche Entwicklung und wäre ein Präzedenzfall mit gravierenden Folgen immer grösserer Kreise von Arbeitnehmenden: Wer wird als nächstes vom Arbeitsgesetz ausgeschlossen; der ganze Dienstleistungssektor?

Mehr Schutz der Arbeitnehmenden statt weniger!

Das Arbeitsgesetz bietet Schutz. Diesen Schutz auszuhebeln, macht die Menschen krank. So ist etwa die Begrenzung der Arbeitszeit eine Massnahme zum Gesundheitsschutz, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist. Wird die Arbeitszeit nicht begrenzt, bleibt keine Zeit für Erholung, soziale Kontakte und Familie, dann sind die Folgen gravierend: Stress, Schlafstörungen und Burnouts. Darunter leiden insbesondere Angestellte mit Betreuungspflichten.

Bürgerliche Zwängerei stoppen

In den letzten Jahren standen die Arbeitszeiten immer wieder unter Druck. Die Stimmberechtigten gaben aber eine andere Richtung vor: In mehrere kantonalen und kommunalen Abstimmungen haben sie etwa die Ausweitung der Sonntagsarbeit beim Verkaufspersonal abgelehnt. Die jetzige Zwängerei der WAK ist also nichts anders als ein Versuch, durch die Hintertüre die Menschen immer mehr und immer länger arbeiten zu lassen.

Sollte das Parlament an der Vorlage in dieser Form festhalten, wird sie die Unia mit allen Mitteln bekämpfen.