Migros-Daily-Filiale an der Zollstrasse in Zürich muss sonntags schliessen

Das rechtskräftige Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt: Die Öffnung der Migros-Daily-Filiale an der Zollstrasse am Sonntag ist rechtswidrig. Das Urteil vom Mai 2022, gegen das weder die Migros noch das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Rekurs einlegten, hat Signalwirkung und schützt die Beschäftigen im Detailhandel vor einer Aufweichung des Sonntagsarbeitsverbot. Jetzt braucht es eine rasche Umsetzung des Urteils und weitere Vorstösse, das allgemeine Sonntagsarbeitsverbot zu sichern.

Vor drei Jahren eröffnete der Migros Genossenschaftsbund Zürich an der Zollstrasse eine Migros-Daily-Filiale mit Sonntagsverkauf, den das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit bewilligt hatte. Da sich die betroffene Migros-Daily-Filiale nicht auf dem Bahnhofsgebiet befindet, musste die Unia bereits 2019 die Einhaltung des Bundesgesetzes zur Sonntagsarbeit juristisch durchsetzen. Das sieht vor, dass ausschliesslich Geschäfte an Verkehrsknotenpunkten wie am Flughafen oder an Bahnhöfen vom allgemeinen Sonntagsarbeitsverbot befreit sind. Die Migros-Daily-Filiale an der Zollstrasse musste folglich am Sonntag geschlossen bleiben.

«Filiale ohne Personal» mit Sicherheitspersonal betrieben

Nach einem Umbau im Oktober 2020 versuchte sich die Migros an einem neuen «Buebetrickli», indem sie behauptete, eine Filiale ohne Personal zu betreiben. Tatsächlich stattete sie das Ladengeschäft mit Self-Check-out-Kassen aus und setzte Security ein, die Aufgaben übernahmen, die anderenorts von Detailshandelsmitarbeiter:innen gemacht werden: Die Sicherheitsmitarbeiter überwachten den Bezahlvorgang an den Kassen, öffneten und schlossen den Laden, versorgten liegen gebliebene Waren und reinigten falls nötig den Boden. Mitarbeiter:innen der Migrosfiliale am Hauptbahnhof reisten am Sonntagmorgen an, um die Filiale mit Brot und Backwaren auszustatten.

Klares Votum für das Sonntagsarbeitsverbot im Verkauf

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom Mai 2022 geht ein mehrjähriger Rechtsstreit zu Ende. Das Gericht liess sich vom Vorgehen der Migros nicht täuschen und durchschaute den Versuch, das Sonntagsarbeitsverbot durch den Einsatz von Securitypersonal zu umgehen. «Das Urteil des Verwaltungsgericht schützt geltendes Recht. Man kann nicht einfach Verkaufspersonal durch Security ersetzen und so das Sonntagsarbeitsverbot umgehen. Jetzt muss die Migros-Daily-Filiale an der Zollstrasse am Sonntag ihren Betrieb einstellen.» so Serge Gnos, Co-Leiter der Unia Zürich-Schaffhausen.

Der Migros Genossenschaftsverbund Zürich und das AWA sind aufgefordert, für eine zeitnahe Umsetzung des Gerichtsurteils zu sorgen und die Filiale zu schliessen.

Angestellte im Detailhandel schützen

Mit Sorge stellt die Unia Zürich-Schaffhausen fest, dass aktuell im Kanton Zürich weiterhin versucht wird, das Sonntagsarbeitsverbot im Detailhandel zu umgehen. So eröffnete kürzlich in Winterthur eine Filiale von «Goods», die ebenfalls zur Migros gehört und wo am Sonntag Verkaufspersonal beschäftigt ist. Auch an anderen Orten in der Schweiz wird versucht, das Sonntagsarbeitsverbot auszuhöhlen.

«Die meisten Menschen, mit denen ich als Gewerkschafter im Kontakt bin und die im Verkauf arbeiten, sind gegen die Ausweitung ihrer Arbeitszeiten. Bereits jetzt verlangt die Arbeit im Verkauf von den Beschäftigten hohe Flexibilität und lange Arbeitstage ab. Menschen, die im Verkauf arbeiten, wünschen sich einen arbeitsfreien Sonntag, um Zeit mit Familie und Freunden verbringen zu können.» so Serge Gnos weiter.

Die Unia fordert daher den Migros Genossenschaftsbund auf, sich an das allgemeine Verbot von Sonntagsarbeit zu halten und Versuche, dieses zu umgehen, unverzüglich einzustellen.