Neuer Gesamtarbeitsvertrag der Tankstellenshops: Höhere Löhne und mehr freie Wochenenden

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Tankstellenshops wurde zum ersten Mal durch die Sozialpartner neu verhandelt. Nach jahrelangen Verhandlungen und einem langwierigen Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung tritt der GAV am 1.November 2023 in Kraft. Der neue GAV bringt u. a. Verbesserungen bei den Mindestlöhnen – inklusive neuen verbindlichen Mindestlöhnen im Tessin –, der Arbeitsplanung, der Vereinbarkeit von privatem und beruflichem Leben und der Arbeitssicherheit mit.

Die Sozialpartner, der Verband Tankstellenshops Schweiz VTSS und die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz haben die Verhandlungen zur Erneuerung des GAV der Tankstellenshops im Jahr 2020 aufgenommen. Sie wurden während der Covid-Pandemie eingestellt. Nach zahlreichen Verhandlungssitzungen 2020-21 konnten sich die Sozialpartner auf einen neuen GAV mit Verbesserungen einigen.

Höhere Mindestlöhne

Die Mindestlöhne werden bis 2024 um 130 Franken erhöht (+ 3,14 % bis 3,47 %, je nach Dienstalter und Qualifikation). Ausserdem wird eine neue Lohnkategorie eingeführt, die die Dienstjahre für ungelerntes Personal berücksichtigt.  Im Kanton Tessin werden endlich verbindliche Mindestlöhne in der Branche der Tankstellenshops eingeführt. Dies ist ein wichtiger Fortschritt, der das Ende der Tessiner Ausnahme markiert und sicherstellt, dass alle Bestimmungen des GAV nun in der ganzen Schweiz gelten.

Mehr freie Wochenenden und bessere Planbarkeit 

Den Sozialpartnern war es wichtig, in einer Branche mit verlängerten Öffnungszeiten die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben zu verbessern. Die Beschäftigten haben nun zweimal im Monat Anspruch auf zwei freie Tage am Stück und jährlich auf zehn freie Wochenenden pro Jahr. Der Mutterschaftsurlaub wurde leicht verbessert (16 Wochen ab dem 3. Dienstjahr (statt ab dem 4.)). Neu gibt es auch bis zu vier bezahlte Weiterbildungstage.

Weitere Verbesserungen 

Die Abschlüsse werden nun besser anerkannt: es ist wichtig, weil alle EBA und EFZ-Lehrabschlüsse, und nicht nur ein Abschluss im Verkauf, mit deutlich höheren Löhnen aufgewertet werden. Weiter sieht der GAV bessere Regelungen für Pausen, Videoüberwachung, Kassendifferenzen, Arbeitszeiterfassung und die nächtliche und abendliche Sicherheit vor. Auch wurde die Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung verbessert: so haben Arbeitgeber und Beschäftigte neu 6 Monate Zeit, Überstunden zu kompensieren und nicht wie bis anhin bloss 4 Monate.

Tessiner Einsprachen abgewiesen 

Die Sozialpartner sind erfreut, dass der Bundesrat nach einem sehr langen Verfahren alle Argumente der zahlreichen Einsprachen von Tessiner Arbeitgebern, die einen Mindestlohn für die Arbeitnehmer:innen in ihrem Kanton ablehnten, zurückgewiesen hat. Sie bedauern jedoch, dass diese Blockadehaltung das Inkrafttreten des GAV und seine Verbesserungen um fast zwei Jahre verzögert hat.

Die Sozialpartner werden weiterhin gemeinsam daran arbeiten, die Attraktivität der Branche für Arbeitnehmende und Arbeitgeber zu verbessern.

Die neuen Mindestlöhne (alle Löhne sind 13-mal pro Jahr bezahlt):

 

2023

2024

Zone 1

 

 

Ohne Berufslehre

CHF 3790.-

CHF 3830.-

Ab 3. Anstellungsjahr

CHF 3810.-

CHF 3850.-

2-jährige Berufslehre

CHF 4090.-

CHF 4130.-

3- und 4 jährige Berufslehre

CHF 4190.-

CHF 4230.-

 

 

 

Zone 2 (VS, JU, GR, SH, TG)

 

 

Ohne Berufslehre

CHF 3690.-

CHF 3730.-

Ab 3. Anstellungsjahr

CHF 3710.-

CHF 3750.-

2-jährige Berufslehre

CHF 3990.-

CHF 4030.-

3- und 4 jährige Berufslehre

CHF 4090.-

CHF4130.-

TI

 

 

Ohne Berufslehre

CHF 3’540.-

CHF 3’630.-

Ab 3. Anstellungsjahr

CHF 3’560.-

CHF 3’650.-

2-jährige Berufslehre

CHF 3’800.-

CHF 3’900.-

3- und 4 jährige Berufslehre

CHF 3’900.-

CHF 4’000.-