Neue Bauarbeitenverordnung

Die neue Verordnung verbessert die Sicherheit auf den Baustellen – doch einiges bleibt zu tun.

In der Bauarbeitenverordnung (BauAV) sind die nötigen Massnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden auf Baustellen festgelegt. Sie ist nun überarbeitet worden und bringt den Bauarbeitenden wichtige Verbesserungen. Die Unia war an der Ausarbeitung beteiligt.

Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen

Die neue Bauarbeitenverordnung bringt einige wichtige Verbesserungen für die Arbeitnehmenden auf dem Bau:

  • Betriebe müssen vor Baubeginn ein schriftliches Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept mit Massnahmenkatalog erstellen.
  • Arbeitnehmende müssen zwingend über die Ergebnisse von Schadstoffgutachten informiert werden. Das verbessert die Prävention im Bereich Asbest.
  • Sanitäre Einrichtungen und Baugüteraufzüge gehören explizit zu den baustellenspezifischen Massnahmen, die über die ganze Dauer der Baustelle zur Verfügung stehen müssen. Davon profitieren insbesondere die Arbeitnehmenden des Ausbaugewerbes.
  • Arbeiten bei Sonne, Hitze und Kälte erfordern spezifische Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden.
  • Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen ausreichend beleuchtet sein.
  • Neue Massnahmen gegen Absturzgefahr.

Weitere Verbesserungen bei Schlechtwetter und Hitze nötig

Die Gewerkschaften haben verschiedene Anliegen erfolgreich eingebracht. Insbesondere konnte der Gesundheitsschutz gestärkt werden. Dennoch bleiben gewisse Probleme ungelöst. Die Unia wird sich insbesondere dafür einsetzen, dass klare Kriterien für die Einstellung der Arbeit bei gefährlichem Schlechtwetter und extremer Hitze eingeführt werden.