Schlechtwetter auf dem Bau

Schlechtwetter = Gefahr
Das Arbeiten auf dem Bau bei Schlechtwetter – sowohl bei Kälte als auch bei Hitze – kann sehr gefährlich sein.
Stopp bei Gefahr wegen Schlechtwetter
Der Arbeitgeber ist für die Gesundheit seiner Angestellten verantwortlich. Die Arbeitsbedingungen muss er dem jeweiligen Wetter anpassen. Wenn lebenswichtige Regeln nicht eingehalten sind, muss die Arbeit unterbrochen werden. Erst wenn die Sicherheit wieder hergestellt ist, kann weitergearbeitet werden.
Gefahr bei Kälte
Rutschige Böden oder vereiste Gerüste erhöhen die Unfallgefahr. Der Landesmantelvertrag (LMV) legt fest, dass die Arbeit unterbrochen werden muss, wenn die Gesundheit der Bauarbeiter in Gefahr ist. Gerade bei sehr kalten Temperaturen im Winter steigt das Risiko. Es gilt: Stopp bei Gefahr!
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Der Sommer und seine Tücken
Auch der Sommer hat seine Tücken. Heisse Tage machen die Arbeit anstrengender und gefährlich. Der Arbeitgeber muss Schutzmittel bereitstellen, Pausenstandorte im Kühlen organisieren und die Arbeitsorganisation den heissen Temperaturen anpassen. Auf der anderen Seite kann jeder Bauarbeiter einen Beitrag an die eigene Gesundheit leisten, indem er seine Haut schützt und genügend Wasser trinkt.
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