Mehr Lohn und längere Ferien im Coiffeurgewerbe

Ab 2024 gibt es in der Coiffurebranche Verbesserungen dank dem neuen GAV

Die Unia hat den neuen Gesamtarbeitsvertrag für das Coiffeurgewerbe mit den Arbeitgebern verhandelt. Mehr Lohn und längere Ferien: Davon profitieren ab Januar rund 11'000 Angestellte der Branche. Der Bundesrat wird den GAV als allgemeinverbindlich erklären. So bekämpfen wir Lohndumping effektiv.

Die im Jahr 2023 getroffene Vereinbarung führt ein neues Lohnsystem ein, das die Mindestlöhne innerhalb von drei statt fünf Berufsjahren schneller ansteigen lässt. Berufseinsteiger:innen profitieren besonders:

  • 1. Berufsjahr EFZ: 10,1% Anstieg von 3850 CHF auf 4240 CHF bis im Jahr 2027.
  • 2. Berufsjahr EFZ: Gleicher Anstieg wie im 1. Jahr.
  • 3. Berufsjahr EFZ: 14,4% Anstieg von 3900 CHF auf 4460 bis im Jahr 2027.

Die Mindestlöhne für erfahrene Coiffeusen und Coiffeure steigen bis 2027 um 9,3% auf 4460 Franken.

Erfahrene Arbeitnehmende verharren im Tieflohnbereit

Die Mindestlöhne für Berufseinsteigerinnen steigen zwar deutlich, hingegen verharren die Mindestlöhne der erfahrenen Coiffeusen und Coiffeure weiterhin im Tieflohnbereich. Es ist an der Zeit, gemeinsam dafür zu kämpfen, dass die Mindestlöhne für erfahrene Arbeitnehmende auf ein Niveau angehoben werden, das nicht mehr im Tieflohnbereich liegt.

Hier findest du alle Anpassungen.

Verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Der GAV sieht eine generelle Erhöhung des Urlaubsanspruchs um zweieinhalb Tage vor. Neu geregelt ist auch der Vaterschaftsurlaub, der allen Vätern zwei Wochen und drei Arbeitstage zu 100% bezahlt gewährt.

Gemeinsam gegen Lohn- und Preisdumping

Die Sozialpartner intensivieren die Kontrollen zur GAV-Einhaltung, erhöhen die Strafen auf bis zu 25'000 Franken und verpflichten fehlbare Arbeitgeber bei schweren Verstößen, die Kosten für Kontrolle und Verfahren zu tragen. Ein entschlossener Schritt zur effektiven Bekämpfung von Lohndumping und unlauterem Wettbewerb.

Lohnabzüge bei nichterreichen des Umsatzes

Die Abzugsmöglichkeit nach der Lehre (EFZ) bei nichterreichen des monatlichen Umsatzes konnten halbiert, jedoch nicht abgeschafft werden.
Die Unia und ihre Mitglieder kritisieren diese Praxis und bekämpfen sie weiterhin.