Coiffeurgewerbe

GAV für das Coiffeurgewerbe
Die Unia setzt sich vehement für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Coiffeusen und Coiffeure ein. Ab 1.3.2018 gilt der neue allgemeinverbindlich erklärte GAV für das Coiffeurgewerbe.
Notwendige Verbesserungen
Der GAV legt schweizweit die Arbeitsbedingungen für das Personal in Coiffeursalons fest. Die Unia ist langjährige GAV-Vertragspartnerin und konnte bereits zahlreiche Verbesserungen erwirken.
Neuer GAV für knapp 11‘000 Angestellte
Ab 1.3.2018 gilt der neue allgemeinverbindlich erklärte GAV für das Coiffeurgewerbe. Die Vereinbarung umfasst unter anderem:
- Lohnerhöhungen zur Aufwertung der Berufserfahrung
- verstärkten Schutz gegen Lohndumping
- Massnahmen gegen Scheinselbstständigkeit
Die neue Vereinbarung enthält auch Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Frauen und Familien:
- Streichung der Lohnkürzung für Wiedereinsteigerinnen nach längerem Arbeitsunterbruch
- Urlaub bei Krankheit des Kindes
- Vaterschaftsurlaub von 5 Tagen
Alle früheren Errungenschaften werden beibehalten.
Deutliche Lohnverbesserungen
Die 2017 von den Sozialpartnern beschlossene Vereinbarung sieht insbesondere die Einführung eines neuen Lohnsystems vor:
- Ab dem 5. Berufsjahr nach der Ausbildung EFZ: Mindestlohn von mindestens 4'000 Franken
- Ab dem 5. Berufsjahr nach der Ausbildung EBA: Mindestlohn von mindestens 3‘900 Franken
- Ab dem 5. Berufsjahr für Ungelernte ohne anerkannte Ausbildung: Mindestlohn 3800 Franken
Darüber hinaus enthält der GAV neu auch einen Lohnzuschlag von 200 Franken für Mitarbeitende, die Lernende ausbilden.
Ein anstrengender Beruf
In der Schweiz arbeiten mehr als 25‘000 Frauen und Männer im Coiffeurgewerbe oder in einem ähnlichen Beruf, für den fundierte Kenntnisse erforderlich sind (Kosmetik, Pedicure). Es handelt sich um körperlich anstrengende Berufe mit unregelmässigen Arbeitszeiten. Die Unia setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen im anspruchsvollen Coiffeurberuf ein. Prekäre Arbeitsbedingungen müssen durch entsprechende Regelungen verhindert werden. Zudem setzt sich die Unia für die Anerkennung der Kompetenzen von Coiffeusen und Coiffeuren ein.
Stark dank Mitgliedern
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Branche hängt auch von den betroffenen Angestellten und von deren Beitritt zur Gewerkschaft ab: Die Stärke der Gewerkschaft sind ihre Mitglieder. Mit der Unia können Coiffeusen und Coiffeure ihren Forderungen Nachdruck verleihen. Gemeinsam mit der Gewerkschaft erreichen sie die notwendigen Verbesserungen ihrer Arbeitsbedingungen und können eigene Themen setzen. Sie beteiligen sich an Entscheidungen und werden bei Problemen in ihrem Betrieb begleitet. Die Unia vertritt konsequent die Interessen ihrer Mitglieder. Dank der Unia können die Angestellten der Branche ihre Erfahrungen austauschen und an Stärke gewinnen.
Umfrage
Im Jahr 2016 hat die Unia bei den Coiffeusen und Coiffeuren und den Unia-Mitgliedern eine grosse Umfrage durchgeführt. Die Resultate flossen in die Verhandlungen des nun vorliegenden GAV. An der Unia-Branchenkonferenz des Coiffeurgewerbes im März 2017 diskutierten auch die Unia-Mitglieder des Coiffeurgewerbes über die aktuelle Situation der Coiffeure und Coiffeusen und stellten sich hinter den neuen GAV.