Gegen Diskriminierung und Rassismus

Rassismus und Diskriminierung verletzen grundlegende Menschenrechte und die Menschenwürde. Trotzdem erleben in der Schweiz viele Menschen Rassismus und Diskriminierung – im Privaten und am Arbeitsplatz. Das muss ein Ende haben!

Rassismus und Diskriminierung darf es nicht geben. Sie verletzen die grundlegendsten Menschenrechte und die Menschenwürde. Daher sollen alle, die sich für eine gerechtere und demokratischere Gesellschaft einsetzen wollen, Rassismus und Diskriminierung erkennen lernen, darüber reflektieren können, bekämpfen und beseitigen.

Rassismus: Was ist das genau?

Wer eine andere Person aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Abstammung oder ihrer Religion als minderwertig erachtet, handelt rassistisch. Dabei kann rassistische Diskriminierung versteckt oder offen geschehen.

Offener und versteckter Rassismus

Offene rassistische Diskriminierung kommt seltener vor, weil sich die Täter vor gesetzlichen Folgen fürchten. Diese ist leichter zu erkennen und gesetzlich zu ahnden, wie die zwei Beispiele zeigen.

  1. «Wir stellen keine Kopftücher ein», schreibt ein erboster Arbeitgeber dem RAV Zürich. Die Unia vertritt die diskriminierte Schweizerin vor Gericht. Sie bekommt Recht und eine Entschädigung.
  2. «Für diese Position stellen wir uns eine junge, gewissenhafte und aufgeweckte Person vor. Keine schwarze Haut. Nur Schweizer und EU-Bürger».

Mit der Unterstützung der Unia wurden 2006 in der Schweiz zum ersten Mal zwei Fälle von rassendiskriminierender Nichteinstellung mit eindeutiger Beweislage von Gerichten beurteilt. Das Arbeitsgericht der Stadt Zürich verurteilte eine Reinigungsfirma, die sich geweigert hat, eine Schweizerin mazedonischer Abstammung einzustellen. Das Arbeitsgericht in Lausanne verurteilte ein privates Alterspflegeheim, weil es eine Frau aufgrund ihrer Hautfarbe nicht als Pflegerin angestellt hatte.

Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus: Wir sprechen darüber

Diskriminierung am Arbeitsplatz

Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung veröffentlicht alle zwei Jahre den Bericht «Rassistische Diskriminierung in der Schweiz». Der Bericht analysiert die Situation in der Schweiz umfassend. Auch die Arbeitswelt. Und genau das ist der Lebensbereich, in dem Betroffene rassistische Diskriminierungen am häufigsten melden (Bericht 2018). Dabei geht es um Ungleichbehandlungen bei der Stellensuche und -vergabe sowie am Arbeitsplatz in Form von diskriminierenden Verhaltensweisen oder Ausgrenzung, Mobbing oder anderweitig ausgedrückten Vorurteilen.

Unterschiede bei den Löhnen

Auch bei den Löhnen gibt es Unterschiede. So war 2016 der Medianlohn der Arbeitnehmenden mit einem Schweizer Pass mit 6808 Franken um fast 1000 Franken höher, als der Medianlohn von Arbeitnehmenden ohne Schweizer Pass. Dieser betrug 5893 Franken.

Welcher Lohn steht Ihnen zu?

In der Schweiz redet man nicht über seinen Lohn. Das wollen wir ändern! Haben Sie den Eindruck, dass Sie weniger verdienen als Ihre Kolleginnen und Kollegen, obwohl Sie gleich gut qualifiziert sind? Sie können etwas tun.

Arbeiten Sie in einer Branche, die einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt ist, gelten festgelegte Löhne. Sie finden Ihren GAV mit allen Details auf dem Portal GAV-Service oder fragen Sie im Unia-Sekretariat in Ihrer Region.

Oder Sie berechnen Ihren Lohn mit dem Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Mit wenigen Angaben zu Ihrem Beruf, Branche, Ausbildung, Berufserfahrung und Arbeitsort erfahren Sie den üblichen Lohn.

Gesetze gegen rassistische Diskriminierung

Die Schweizer Gesetze bekämpfen Rassismus und Diskriminierung sehr schlecht. Menschen, die mit Rassismus konfrontiert sind, stehen vor verschiedenen Hürden, zum Beispiel: die Beweisproblematik, Angst vor sozialen und/oder politischen Konsequenzen, Unsicherheit betreffend juristischen Fragen, bzw. die Komplexität von Gerichtsverfahren oder Angst vor entstehenden Kosten.

Die Gewerkschaften arbeiten daran, die Gesetze zu verbessern, damit Rassismus und Diskriminierung griffig geahndet werden können. So setzen wir uns für Antidiskriminierungsartikel in den GAV ein, arbeiten mit antirassistischen Gruppierungen zusammen, machen uns für eine Verschärfung der Antirassismus-Strafnorm stark, organisieren Aktionen und machen Fälle von rassistischer Diskriminierung in der Öffentlichkeit bekannt.

Forderungen der Unia auf einen Blick

Alle sind dafür verantwortlich, Diskriminierung zu beenden und zu bekämpfen. Die Unia fordert dringend und nachdrücklich:

  • Konkrete Taten, um rassistische Diskriminierung, insbesondere aufgrund der Hautfarbe, der Herkunft oder des Aufenthaltsstatus zu verhindern und zu bekämpfen. Diskriminierungen in Arbeits-, Ausbildungs- oder Anstellungsverhältnissen, auf dem Wohnungsmarkt, in politischen Diskussionen oder in den Medien sowie in ausländer- und asylrechtlichen Verfahren und in der Polizeipraxis dürfen nicht mehr toleriert werden.
  • Gleiche Rechte für alle, sichere Aufenthaltsbewilligungen und einen fairen Zugang zu Einbürgerungsverfahren.
  • Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlohnbestimmungen und anonyme Bewerbungsverfahren.
  • Hassreden (Hate Speech) stoppen.
  • Antirassistische Informations- und Sensibilisierungsoffensive auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.

Vollständiges Positionspapier herunterladen.