Ältere Arbeitnehmende

In der Schweiz sind Arbeitnehmende ab 50 Jahren am stärksten von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Dieses gesellschaftliche Problem betrifft viele Menschen und verschärft sich zusehends. In diesem Alter ist es schwierig, eine neue Stelle zu finden und ein Stellenverlust kann dramatische Folgen haben. Die Unia setzt sich für einen besseren Schutz der älteren Arbeitnehmenden ein.

Mit der demographischen Alterung der Bevölkerung steigt auch die Zahl der älteren Arbeitnehmenden. Mit ihrer Erfahrung und ihrem Know-how leisten sie einen wichtigen Beitrag für das gute Funktionieren der Wirtschaft. Wird jedoch ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, müssen über 50-jährige Personen eineinhalbmal länger eine Stelle suchen als Jüngere. Das hat mitunter gravierende Folgen, etwa wenn der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ausläuft. Der Anteil der Sozialhilfeempfänger in der Alterskategorie 50-64 Jahre hat sich zwischen 2011 und 2017 von 2,5% auf 3,2% erhöht – eine Zunahme von 28%! Sind ältere Menschen einmal in der Sozialhilfe gelandet, ist ein Wiedereinstieg ins Arbeitsleben schwierig, selbst wenn sie besser ausgebildet sind als jüngere Leute.

Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt

Ältere Arbeitnehmende werden von den Arbeitgebern häufig diskriminiert und sind Opfer von Vorurteilen. Manche werden sogar kurz vor der Pensionierung entlassen. Gründe dafür sind höhere Löhne aufgrund ihrer Berufserfahrung, höheren Pensionskassenbeiträge oder gar eine angeschlagene Gesundheit als Folge der langjährigen Berufstätigkeit. In einzelnen Fällen werden sie aussortiert, weil ihre Qualifikationen nicht mehr den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechen.

Arbeiten ist ein Recht

Ein solche Situation ist nicht akzeptabel. Jede und jeder soll Zugang zu einer Arbeit haben, die den Lebensunterhalt sichert. Das Recht, bis zur Pensionierung arbeiten und die berufliche Laufbahn in Würde abschliessen zu können, muss anerkannt werden. Auch sollten die spezifischen Bedürfnisse von älteren Arbeitnehmenden besser berücksichtigt werden, gerade was die Zuweisung von körperlich anstrengenden Arbeiten anbelangt. 

Die Unia setzt sich für ältere Arbeitnehmende ein

Die Unia setzt sich für einen besseren Schutz der älteren Arbeitnehmenden ein. Über die Gesamtarbeitsverträge (GAV) konnte die Gewerkschaft in diversen Branchen konkrete Verbesserungen erzielen. Der Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz, bei Lösungen für die vorzeitige Pensionierung sowie Weiterbildungsmassnahmen. Im Fall von Betriebsschliessungen und Verhandlungen für einen Sozialplan stehen Massnahmen für ältere Arbeitnehmende im Zentrum.

Schutz in den Gesamtarbeitsverträgen

Die wichtigsten Verbesserungen für ältere Arbeitnehmende, welche die Unia in den Gesamtarbeitsverträgen erreichen konnte:

GAV / Branche

Schutzmassnahmen

Ausbaugewerbe der Westschweiz

  • Kündigungsschutz: Kündigungsfrist von 6 Monaten ab 55 mit 10 Dienstjahren  
  • Vorzeitige Pensionierung mit 62 Jahren

Bauhauptgewerbe

  • Kündigungsschutz: Kündigungsfrist 6 Monate ab 55 mit 10 Dienstjahren
  • Vorzeitige Pensionierung mit 60 Jahren
  • Erweiterte Verantwortung des Arbeitgebers, individuelles Begleitverfahren bei Entlassung 

Maschinenindustrie MEM

  • GAV-Spezialartikel für ältere Arbeitnehmende
  • Kündigungsschutz: 1 zusätzlicher Monat ab 55 und 10 Dienstjahren
  • Erweiterte Verantwortung des Arbeitgebers, individuelles Begleitverfahren bei Entlassung

Poliere Baugewerbe

  • Vorzeitige Pensionierung mit 60 Jahren
  • Kündigungsschutz: Kündigungsfrist 6 Monate ab 55 mit 10 Dienstjahren
  • Erweiterte Verantwortung des Arbeitgebers, individuelles Begleitverfahren bei Entlassung

Landschaftsgärtner

  • Genf: vorzeitige Pensionierung mit 62 Jahren
  • Wallis: vorzeitige Pensionierung mit 62 Jahren

Gerüstbau

Vorzeitige Pensionierung ab 58 Jahren

Maler und Gipser

Deutschschweiz, Jura und Berner Jura: Vorzeitige Pensionierung mit 63 Jahren (Männer) bzw. 62 Jahren (Frauen)

Gebäudehüllengewerbe

  • Vorzeitige Pensionierung mit 62,5 Jahren (Männer) bzw. 61,5 Jahren (Frauen)
  • 6 Wochen Ferien ab 61 Jahren
  • Kündigungsschutz: 4 Monate Kündigungsfrist ab 55 Jahren
  • Erweiterte Verantwortung des Arbeitgebers ab 55 Jahren

Coop

  • Vorzeitige Pensionierung ab 58 Jahren
  • 6 Wochen Ferien ab 50, 7 Wochen ab 60 und 8 Wochen ab 63 Jahren

Private Sicherheitsdienste

GAV Securitas: Massnahmen zur Verkürzung der jährlichen Arbeitszeit um 1%, kumulierbar ab dem 60. Altersjahr

Gastgewerbe

Flexible Pensionierung bis zu 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter

Weiterbildung

Durch die Digitalisierung und den technischen Wandel ist die Arbeitswelt in ständigem Umbruch. Weiterbildung ist daher eine besonders wichtige Voraussetzung zur Beibehaltung oder zum Finden einer Stelle. Die Unia wirkt in zahlreichen Bildungsstrukturen mit, die das ganze Jahr über in zahlreichen Branchen Kurse anbieten. Der Weiterbildungsanspruch ist in den meisten GAV durch bezahlte Weiterbildungstage verankert.

Vorzeitige Pensionierung

In gewissen Berufen ist es aufgrund der körperlich belastenden Arbeit praktisch unmöglich, bis zum ordentlichen Pensionierungsalter zu arbeiten. Das Recht auf eine vorzeitige Pensionierung bewahrt die Arbeitnehmenden am Schluss ihrer Berufskarriere vor der Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfe. Die Unia ist bestrebt, in möglichst vielen Branchen solche Möglichkeiten zu schaffen, so wie im Bauhauptgewerbe, wo sich der vorzeitige Altersrücktritt mit 60 Jahren bewährt hat. 

Bund bewegt sich in die richtige Richtung

Neben den Verbesserungen in den Branchen muss der Schutz aller älteren Arbeitnehmenden, unabhängig von ihrem Beruf, ausgebaut werden. Im Mai 2019 hat der Bundesrat unter dem Druck der Gewerkschaften mehrere Massnahmen beschlossen:

  • Schaffung einer Überbrückungsrente für ausgesteuerte Arbeitslose über 60 Jahre
  • Bessere Berücksichtigung der Berufserfahrung von Erwachsenen durch Zertifizierung von Bildungsleistungen
  • Durchführung von kantonalen Pilotprojekten zur Unterstützung von Standortbestimmungen und Laufbahnberatungen für Erwachsene über 40 Jahre
  • Stärkung von RAV-Programmen, die auf die Arbeitsmarktintegration von älteren Arbeitnehmenden abzielen
  • Erleichterter Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen

Diese Entscheidungen gehen in die richtige Richtung, bleiben aber ungenügend. Die Überbrückungsrente müsste bereits ab 55 Jahren zur Anwendung kommen und die älteren Arbeitnehmenden brauchen einen besseren Kündigungsschutz. Jegliche Erhöhung des ordentlichen Rentenalters muss verhindert werden, denn dies würde zu mehr ausgesteuerten Arbeitslosen und Sozialhilfeabhängigen führen.