Massnahmen gegen sexuelle Belästigung

Prävention ist ein wichtiges Mittel gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Gegenseitiger Respekt ist das A und O eines guten Arbeitsklimas. Und ein gutes Arbeitsklima ist das wirksamste Mittel gegen respektloses oder gar illegales Verhalten Einzelner. Entsprechende Rahmenbedingungen helfen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern. Das Gesetz schreibt Betrieben vor, ihre Angestellten vor sexueller Belästigung zu schützen.

Arbeitgeber sind verantwortlich

Die Arbeitgeber sind verantwortlich und können sogar verklagt werden, wenn sie ihre Mitarbeitenden nicht genügend schützen. Die Unia berät Betriebe bei der Prävention von sexueller Belästigung.

Wirksame Massnahmen sind:

  • eine klare Politik des Nicht-Duldens von betriebsinterner Belästigung (Null-Toleranz), angefangen bei sexistischen Sprüchen
  • Ausbildung der Führungskräfte
  • Ernennung einer neutralen Vertrauensperson für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Information der Mitarbeitenden zur Enttabuisierung des Themas
  • klare und transparente Vorgehensweise des Betriebs im Fall von sexueller Belästigung

Politische Massnahmen & Gesamtarbeitsverträge

Die Unia verhandelt in Gesamtarbeitsverträgen wirksame Massnahmen gegen sexuelle Belästigung. Ausserdem setzt sie sich politisch für besseren Schutz vor sexueller Belästigung ein.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist in der Schweiz Realität. Wir haben heute eine Situation, in der die Gesetze nicht genug wirkungsvoll sind. Die Arbeitgeber unternehmen zu wenig, um sexuelle Belästigung im Betrieb gar nicht entstehen zu lassen.

Die Unia fordert:

  • Nulltoleranz für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • wirksame Kontrolle der Prävention in den Betrieben
  • für sexuelle Belästigung muss die Beweislasterleichterung* gelten

*Bei Beweislasterleichterung muss der/die Beklagte beweisen, dass er/sie nicht belästigt hat. Bei der sexuellen Belästigung liegt die volle Beweislast heute bei den Betroffenen. Das ist eine grosse Belastung.