Schutz vor dem Coronavirus im Betrieb

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeitenden zu schützen. Während einer Pandemie ist diese Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erhöht, speziell gegenüber besonders gefährdeten Arbeitnehmenden.

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit bezüglich Hygiene und Abstand eingehalten werden können. Er muss dazu die notwendigen Massnahmen treffen.

Die wichtigsten Massnahmen sind hier zusammengefasst:

  • Hygiene: Alle Mitarbeitenden müssen regelmässig die Hände mit Wasser und Seife waschen können. Ist dies nicht möglich muss Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stehen
  • Distanz am Arbeitsplatz: Die Mitarbeitenden müssen mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander halten können. Dies betrifft alle Orte, wo gearbeitet wird, also auch Pausen- und Ruheräume, Umkleidekabinen oder Kantinen
  • Kann der Abstand nicht eingehalten werden, so müssen zwingend weitere Massnahmen umgesetzt werden. Dabei geht es in erster Linie um technische Massnahmen wie Trennwände und Plexiglas und um eine geeignete Arbeitsorganisation wie getrennte Teams oder Homeoffice.
  • Kann der Abstand weiterhin nicht eingehalten werden, sollen Masken getragen werden. Diese sind vom Arbeitgeber bereit zu stellen.