Hoch hinaus mit dem neuen Coop-Gesamtarbeitsvertrag!

Heute beginnen die Verhandlungen zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) bei Coop. Die Unia erwartet, dass der gute Umsatz des Detailhandelsriesen auch den Angestellten zugutekommt und sich im GAV wiederspiegelt. Gemäss einer Unia-Umfrage wünschen sich die Coop-Mitarbeitenden Verbesserungen bei den Löhnen, beim Gesundheitsschutz, bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie bei den Weiterbildungen.

Über 2'000 Coop-Mitarbeitende haben zwischen November 2020 und Januar 2021 an der Unia-Umfrage zur Verbesserungen des GAV teilgenommen. Wenig überraschend wünschen sich die Angestellten höhere Löhne, einen besseren Gesundheitsschutz und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie weniger Stress. Aufbauend auf diesen Rückmeldungen haben die Delegierten der Unia Coop-Konferenz folgenden Forderungskatalog aufgestellt:

  • Erhöhung der Mindestlöhne und die Berücksichtigung des Dienstalters sowie der Verantwortlichkeiten bei der Lohneinstufung
  • Besserer Gesundheitsschutz, insbesondere Massnahmen zur Stressreduktion
  • Bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Längerer Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sowie des Child Care, mehr garantierte freie Tage/Abende, Vermeidung zu langer oder zu kurzer Tage
  • Erweiterung des betrieblichen Geltungsbereiches des GAV
  • Einen niederschwelligen Zugang zu Weiterbildungen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Qualifikation oder Pensum
  • Verbesserung des Mitspracherechts der Mitarbeitenden

Der Coop-Konzern konnte seinen Gewinn 2020 auf eine gute halbe Milliarde Franken steigern. Das war nur möglich dank des unermüdlichen Einsatzes der Mitarbeitenden in den Supermärkten, den Fachmärkten, in der Logistik, im Online-Handel und in der Produktion. Das Coop-Personal verdient - in der Corona-Pandemie erst recht - einen besseren GAV. Dafür setzt sich die Unia gemeinsam mit ihren Mitgliedern ein.

Der GAV Coop gilt für rund 38'000 Angestellte und wird im ersten Halbjahr 2021 neu verhandelt. Die Änderungen werden am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Der GAV regelt die Arbeitsbedingungen und Löhne der Angestellten im Verkauf, in der Produktion und in der Logistik.