Micarna-Schliessung: Streikbrecher statt Verhandlungen

Streikende vor dem Micarna-Werk in Ecublens VD. Foto von Thierry Porchet

Die Beschäftigten von Micarna, einer Tochtergesellschaft der Migros mit Sitz in Ecublens (VD), streiken weiter. Ihre Fabrik mit 84 Arbeitsplätzen soll geschlossen werden. Anstatt den Dialog zu eröffnen, setzt die Migros-Gruppe die Beschäftigten unter Druck und organisiert mit grossem Aufwand Streikbrecher.

Die Angestellten von Micarna in Ecublens haben heute Morgen beschlossen, ihren Streik um einen zweiten Tag zu verlängern. Denn ihre Geschäftsleitung tritt nicht auf ihre Forderungen ein und weigert sich, Gespräche über die angekündigte Schliessung des Standorts aufzunehmen.

Bereits 90 Prozent der Beschäftigten haben die Unia mandatiert, sie zu vertreten. Aber die Migros weigert sich bis anhin, die in der Verfassung und im eigenen L-GAV verankerte Vereinigungsfreiheit zu respektieren.

Drohungen statt Verhandlungen

Während des gestrigen Tages lehnte die Geschäftsleitung alle Aufrufe zu Gesprächen ab und reagierte stattdessen mit Druck auf die Beschäftigten.

So wurde den Streikenden gedroht, ihnen würden sogar die von der Migros vorgesehenen ungenügenden Abfederungsmassnahmen vorenthalten oder die Schliessung und damit Entlassungen würden noch beschleunigt.

Mit Streikbrechern gegen die eigene Belegschaft

Inzwischen hat Micarna in Ecublens Beschäftigte des Freiburger Standorts sowie Temporärbeschäftigte von zwei Personalverleihern (Adecco und Valjob) als Streikbrecher eingesetzt. Dies ist laut Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih ausdrücklich verboten.

Micarna setzte auch gestern Abend ihren Einschüchterungsmethoden fort und übte zwischen 19 und 21 Uhr auf die einzelnen Mitarbeitenden per Telefon Druck aus.

Verhandlungen notwendig

Mit der Verlängerung ihres Streiks bekräftigen die Beschäftigten ihre Forderung an die Direktionen von Micarna und Migros, den Dialog aufzunehmen, um so schnell wie möglich Verhandlungen zu eröffnen.

Es braucht Verbesserungen bei den geplanten Vorruhestandsregelungen und bei den vorgesehenen Bedingungen für eine Versetzung an einen anderen Standort führen.