Für ein soziales Europa

Transparent «Wir verteidigen Löhne und Arbeitsbedingungen»

Neoliberale Kräfte wollten mit Hilfe des institutionellen Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union den Lohnschutz aushebeln. Dieser Plan ist gescheitert. Jetzt ist der Weg frei für einen echten Beitrag der Schweiz zu einem sozialen Europa.

Die Unia hat das Rahmenabkommen mit der EU bekämpft, weil damit der Lohnschutz in der Schweiz (Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit) geopfert worden wäre – zu Lasten der Arbeitnehmenden gleich welcher Herkunft.

Ebenso hatte die Unia den Angriff der SVP auf die Personenfreizügigkeit und die Arbeitnehmendenrechte abgewehrt und die Kündigungsinitiative gebodigt. Jetzt ist der Weg frei für einen echten Beitrag der Schweiz zu einem sozialen Europa.

Die Unia ist internationalistisch

Die Unia ist eine internationalistische Gewerkschaft mit Mitgliedern aus über 150 Ländern. Deshalb strebt die Unia auch eine vertiefte Zusammenarbeit mit der EU an.

Dafür braucht es einen politischen Paradigmenwechsel. Die Schweiz muss ein stabiles Verhältnis zu EU auf die gemeinsamen Interessen der breiten Bevölkerung bauen: auf soziale Sicherheit und Gerechtigkeit sowie eine mit starken Arbeitnehmendenrechten verbundene Bewegungsfreiheit.

Vorschläge für eine soziale Europapolitik

Der Unia-Kongress 2021 hat in einer Resolution (PDF) vier Achsen für eine soziale Europapolitik skizziert:

1. Die soziale Säule der Zusammenarbeit stärken

Die Schweiz soll sich an der «Europäischen Säule sozialer Rechte» orientieren und deren wesentliche Bestimmungen übernehmen:

  • die Verbesserung der Mindeststandards bei Arbeitsverträgen,
  • die Durchsetzung von Lohngleichheit,
  • eine Elternzeit ergänzend zu Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub,
  • Mitbestimmungsrechte in Unternehmen,
  • Schutz bzw. Gleichbehandlung von atypischen Arbeitsverhältnissen (Leiharbeit etc.),
  • sowie – sobald die entsprechenden Richtlinien beschlossen sind – die Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht.

2. Personenfreizügigkeit sozial absichern

Die Schweiz muss die Personenfreizügigkeit stärken und besser sozial absichern. Sie soll die Aufenthaltssicherheit, die soziale Sicherheit und Familiennachzugsrechte von EU-Bürger:innen in der Schweiz verbessern, namentlich im Fall von Arbeitslosigkeit. Niemand darf wegen des Bezugs berechtigter Sozialhilfeleistungen bestraft werden.

3. Kooperation für mehr Steuergerechtigkeit

Die Schweiz muss einen grossen Schritt auf die EU zugehen und eine enge Absprache der Steuerstandards anstreben. Das bedeutet das Ende des kantonalen Steuerdumping-Wettbewerbs.

Der Bundesrat soll sich zu einem Mindeststeuersatz von 25% für Unternehmen bekennen, so wie dies der Europäische Gewerkschaftsbund für ganz Europa fordert. Die Schweiz soll dafür eintreten, dass multinationale Unternehmen dort besteuert werden, wo sie ihre Gewinne erzielen.

4. Institutionelle Zusammenarbeit und praktische Kooperation vertiefen

Auch ohne Rahmenabkommen muss die Schweiz die institutionelle Zusammenarbeit mit der EU vertiefen: Mit einem raschen Beitritt zur neuen Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) und zur tripartiten Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) kann sie einen praktischen Beitrag dazu leisten, dass die Arbeitsbedingungen grenzüberschreitend gesichert werden und Dumping verhindert wird.

Auch die praktische Zusammenarbeit mit der EU soll verbessert werden, z.B. im Rahmen des Kohäsionsfonds und indem sich die Schweiz nach Corona dem Europäischen Aufbauplan anschliesst.

Zudem soll die Schweiz zukunftsweisende Initiativen der EU unterstützen bzw. übernehmen wie etwa die europäische Jugendgarantie, welche allen Menschen unter 30 Jahren eine Beschäftigung, eine Weiterbildungsmassnahme, eine Lehrstelle oder einen Ausbildungsplatz zusichern will.

Soziales Europa = starker Lohnschutz

Über das koordinierte Vorgehen hinaus soll jedes Land das Recht behalten, weitergehende und für alle Arbeitnehmenden unabhängig von ihrer Herkunft geltende Mindeststandards für Arbeitsbedingungen und Löhne festzulegen.

Weiter müssen wirksame Kontrolldispositive, die der realen Situation vor Ort angepasst sind, zur Durchsetzung des Lohnschutzes eingerichtet werden.

Nur so lässt sich die Nivellierung des Lohnschutzes und der Löhne nach unten verhindern.