Fachbegriffe / Glossar: Schweizer Bildungssystem kurz erklärt

Zwei Frauen kleben Zettel mit Begriffen auf ein Whiteboard

Die Schweizer Bildungslandschaft ist komplex und es gibt verschiedene Wege, um einen Berufsabschluss zu erhalten. Hier erklären wir die wichtigsten Fachbegriffe.

In der Schweiz gibt es verschiedene Wege zu einem Berufsabschluss. Die Grafik des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI veranschaulicht sie.

Ausbildung nach der obligatorischen Schulzeit (Sekundarstufe II)

Die Sekundarstufe II ist die Ausbildung nach der obligatorischen Schulzeit. Auf der Sekundarstufe II wählen die Jugendlichen, ob sie ihre berufliche Ausbildung beginnen oder weiterhin eine allgemeinbildende Schule besuchen wollen:

  • berufliche Grundbildung (Lehre, Berufsfachschulen)
  • allgemeinbildenden Schulen (Gymnasium, Fachmittelschulen)

Die Mehrheit der Jugendlichen entscheidet sich nach der obligatorischen Schulzeit für eine berufliche Grundbildung. Die berufliche Grundbildung baut in der Regel auf einem dualen System auf: Die praktische Ausbildung findet in einem Lehrbetrieb statt und wird durch den theoretischen Unterricht an einer Berufsfachschule ergänzt.

Die berufliche Grundbildung (Lehre) dauert zwei, drei oder vier Jahre:

Die zweijährige berufliche Grundbildung mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) bietet Jugendlichen einen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss und garantiert eine Anschlussfähigkeit im Bildungswesen. Sie bereitet sie auf das Ausüben eines Berufs mit einfacheren Anforderungen vor.

Die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vermittelt den Jugendlichen an Berufsschuten vertiefte theoretische Kenntnisse. Unter Begleitung werden die Lernenden im Arbeitsalltag auf das Ausüben eines bestimmten Berufs vorbereitet.

Ausbildung auf Tertiärstufe

Die Tertiärstufe folgt auf die Sekundarstufe II und ist eine höhere Berufsbildung. Sie steht Absolvent/innen mit einer beruflichen Grundbildung offen. Bei der höheren Berufsbildung vertiefen Studierende ihr Fachwissen, spezialisieren sich oder bilden sich in Unternehmungsführung weiter. Man unterscheidet:

Tertiärstufe A

Die Tertiärstufe A umfasst Hochschulen, wie Fachhochschulen (FH), Universitäten oder die Eidgenössisch Technische Hochschule ETH. An Weiterbildungslehrgängen und Nachdiplomstudiengängen der Hochschulen erhalten Studierende Titel wie das Certificate of Advanced Studies CAS, das Diploma of Advanced Studies DAS und den Master of Advanced Studies MAS. Der Master of Business Administration MBA und der Executive Master of Business Administration EMBA zählen auch dazu.

Tertiärstufe B

Bei den Ausbildungen auf Tertiärstufe B geht es um eine Spezialisierung und Vertiefung des Fachwissens oder um Ausbildungen in Unternehmensführung. Sie umfassen die Höheren Fachschulen (HF), die Berufsprüfungen (Abschlusstitel: Eidgenössischer Fachausweis) und die höhere Fachprüfung (Abschlusstitel: Eidgenössisches Diplom). Wer diese Ausbildung absolvieren will, muss über ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ und Berufserfahrung in der Branche verfügen. In seltenen Fällen kann die Aufnahme durch Berufspraxis sur Dossier erfolgen. Der Bund finanziert seit dem 1. Januar 2018 Absolvent/innen der höheren Berufsbildung. Fragen Sie beim Bildungsinstitut nach Subjektfinanzierung.

Berufliche oder duale Grundbildung

Auch Lehre genannt, vermittelt diese Ausbildung alle nötigen Kenntnisse und Kompetenzen, die die Lernenden zum Ausüben des Berufes brauchen. Sie arbeiten in einem Betrieb, besuchen regelmässig die Berufsschule und überbetriebliche Kurse. Im Schweizer Ausbildungssystem entspricht die Lehre der Sekundarstufe II und führt zu einem der folgenden Titel: Eidgenössisches Berufsattest (EBA, in zwei Jahren) und Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ (in drei oder vier Jahren). Ungefähr zwei Drittel der Jugendlichen wählen nach der obligatorischen Schule diesen Ausbildungsweg.

Berufsmaturität

Die eidgenössische Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung, in der Studierende ihre Allgemeinbildung vertiefen. Sie können die Berufsmaturität während der Lehre oder danach absolvieren. Anschliessend können sie eine Höhere Berufsbildung besuchen und sind, in einem zum Beruf passenden Bereich, prüfungsfrei an die Fachhochschulen (FH) zugelassen. Es gibt auch CAS-Lehrgänge, die ohne (Berufs-) Maturität zugänglich sind. Absolvent/innen müssen oft eine Prüfung ablegen oder ein zusätzliches Modul belegen. Bezüglich Zulassungsbedingungen ist es wichtig, sich bei den entsprechenden Schulen gut zu informieren.

Wer eine Berufsmaturität machen will, braucht die Zustimmung des Lehrbetriebes und muss die Aufnahmebedingungen erfüllen.

Berufsorientierte Weiterbildung

Die bestehenden Kompetenzen, das Wissen und die Fähigkeiten zu vertiefen und Neues zu Lernen findet auch neben dem formalen Bildungssystem statt: in Form von Kursen, Seminaren und Weiterbildungen. Solche Kurse führen zu keinem national anerkannten Abschluss, aber die Schulen und Institute stellen Bestätigungen oder Zertifikate für den Besuch aus.

Brückenangebote

Brückenangebote sind Übergangslösungen für Schulabgänger/innen, die noch keinen Ausbildungsplatz nach der obligatorischen Schulzeit haben. Gründe können sein: Bildungsdefizite, keine Lehrstelle gefunden, Mindestalter für gewisse Ausbildungen oder verlangte Vorkurse, Abbruch der Lehre.

Brückenangebote sind unter anderem:

  • Schulen, die Allgemeinbildung vermitteln ohne Praxisanteil.
  • Integrations-Angebote für fremdsprachige Jugendliche, mit den Schwerpunkt der Landessprache, Integration ins gesellschaftliche Leben, zum Teil mit Praxisanteil.
  • Vorlehren, also arbeiten in einem Betrieb zusammen mit Schulbesuchen.
  • Vorkurse, die es als Vorbildung für bestimmte Ausbildungen braucht.
  • Sprachaufenthalte, Praktika, Arbeits- und Sozialeinsätze sind weitere Möglichkeiten.

Duales Bildungssystem

Siehe «Ausbildung auf Tertiärstufe B»

EBA – berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest (2-jährige Lehre)

Berufsattest nach abgeschlossener 2-jähriger Lehre. Siehe auch «Ausbildung nach der obligatorischen Schulzeit (Sekundarstufe II)».

EFZ - Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (3- oder 4-jährige Lehre)

Diesen Berufsausweis erhalten Lernende, die eine drei- oder vierjährige Lehre in der Schweiz erfolgreich abgeschlossen haben. Siehe auch «Ausbildung nach der obligatorischen Schulzeit (Sekundarstufe II)».

Höhere Berufsbildung

Siehe «Berufliche oder duale Grundbildung»

Modulare Ausbildung

Diese Ausbildungen basieren auf Einheiten (Modulen), die eine bestimmte Kompetenz oder Thematik behandeln. Der Vorteil: Die Ausbildung ist flexibel und jedes erfolgreich abgeschlossene Modul wird den bereits besuchten Modulen angerechnet. Das führt zum Erwerb einer beruflichen Qualifikation.

Nachobligatorische Ausbildung

Dabei handelt es sich um eine Ausbildung auf Sekundarstufe II. Also, eine Ausbildung, die auf die obligatorische Schulpflicht folgt, wie die Berufslehre.

Qualifikationsverfahren

Ein Qualifikationsverfahren ist ein Prozess, durch den feststellt wird, ob eine Person über die nötigen Kompetenzen zum Erhalt eines Berufsabschlusses verfügt. Es handelt sich dabei zum Beispiel um die Lehrabschlussprüfung (früher LAP) oder die Validierung von Bildungsleistungen.

Validierung von Bildungsleistungen

Durch dieses Verfahren können Personen einen anerkannten Berufsabschluss (EBA, EFZ) erwerben, ohne dass sie eine berufliche Grundbildung absolvieren müssen (Art. 31 der Verordnung über die Berufsbildung). Voraussetzungen:

  • Die Person muss in der Regel zwei bis fünf Jahre Berufserfahrung in der gewählten Branche nachweisen.

Beim Verfahren analysiert man das Dossiers der Kandidatin oder des Kandidaten, welches die Berufserfahrung belegt.